Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 96791
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Insolvenzprofil
KS Kölner Sicherheiten GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 96791
EUID
DER3306.HRB96791
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70f IN 197/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Zbigniew Zachar
Adresse
ul. Legnicka 22, 59-220 Milkowice
Termine & Fristen
Schlusstermin
10.06.2025
Aufhebung
10.06.2025
Fristende Kostenvorschuss
15.10.2025
Prüfungstermin
15.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KS Kölner Sicherheiten GmbH ist eröffnet. Der Schlusstermin vom 10.06.2025 ist aufgehoben worden. Da die Insolvenzmasse nach Mitteilung der Insolvenzverwalterin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt, sofern bis zum 15.10.2025 kein Kostenvorschuss in Höhe von 4.000,00 € bei der Zahlstelle Köln eingezahlt wird. Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis der Verwalterin sind zur Einsicht niedergelegt. Gleichzeitig ist die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin am 15.10.2025. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei dem Insolvenzgericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 197/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 96791 eingetragenen KS Kölner Sicherheiten GmbH, Erna-Scheffler-Str. 1 a, 51103 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Zbigniew Zachar, Rzeszotary, ul. Leg…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 197/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 96791 eingetragenen KS Kölner Sicherheiten GmbH, Erna-Scheffler-Str. 1 a, 51103 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Zbigniew Zachar, Rzeszotary, ul. Legnicka 22, 59-220 Milkowice, Polen
wurde mit Beschluss vom 26.02.2025 die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren für den 10.06.2025 angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).
Da eine Veröffentlichung nicht rechtzeitig erfolgt ist, wird der Schlusstermin erneut abgehalten.
Der Schlusstermin vom 10.06.2025 wird aufgehoben.
Stattdessen wird der nachfolgende Schlusstermin bestimmt:
Nach Mitteilung der Insolvenzverwalterin reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 15.10.2025 einen Kostenvorschuss in Höhe von 4.000,00 € bei der Zahlstelle Köln, Deutsche Bundesbank Filiale Köln IBAN DE87370000000037001512 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis der Verwalterin sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1213 niedergelegt.
Gleichzeitig wird die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 15.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1213 niedergelegt.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist Mittwoch, der 15.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70f IN 197/20
Amtsgericht Köln, 17.07.2025
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