Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 741378
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KS Kosan Soyoglu Haartechnologien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Memelerstraße 99, 68307 Mannheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 741378
EUID
DEB8535.HRB741378
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 1360/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hagen Straßburg
Adresse
E 3, 16, 68159 Mannheim
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
09.07.2024
Forderungsanmeldefrist
09.07.2024
Widerspruchsfrist Forderungen
20.08.2024
Einwendungsfrist Schlusstermin
22.11.2024
Aufhebung des Verfahrens
29.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung jedweder Dienstleistung für Unternehmen im Bereich Schönheitsbehandlung ferner Ankauf, Verkauf, Vermietung und Verwaltung von Immobilien sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KS Kosan Soyoglu Haartechnologien GmbH ist beim Amtsgericht Mannheim anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 09.07.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im Anschluss daran wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen bis zum 09.07.2024 geprüft. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 20.08.2024 eingeräumt, den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Forderungen als festgestellt, sofern kein Widerspruch erhoben wurde. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Aufhebungsentscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KS Kosan Soyoglu Haartechnologien GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 09.07.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im Anschluss daran wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen bis zum 09.07.2024 geprüft. Den Beteiligten wurde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KS Kosan Soyoglu Haartechnologien GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 09.07.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im Anschluss daran wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen bis zum 09.07.2024 geprüft. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, den Forderungsanmeldungen bis zum 20.08.2024 schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Forderungen als festgestellt, sofern kein Widerspruch erhoben wurde. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KS Kosan Soyoglu Haartechnologien GmbH ist beim Amtsgericht Mannheim anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hagen Straßburg hat am 09.07.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Bis zum 09.07.2024 nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen w…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KS Kosan Soyoglu Haartechnologien GmbH ist beim Amtsgericht Mannheim anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hagen Straßburg hat am 09.07.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Bis zum 09.07.2024 nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen wurden im schriftlichen Verfahren geprüft; die Widerspruchsfrist lief bis zum 20.08.2024. Die Forderungen in Höhe von EUR 7.799,82 gelten als festgestellt. Ein Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen war bis zum 22.11.2024 möglich. Am 18.10.2024 wurde bekanntgegeben, dass Masseverbindlichkeiten in Höhe von EUR 5.781,32 angefallen sind und kein Verteilungsbetrag zur Verfügung steht. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 1360/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KS Kosan Soyoglu Haartechnologien GmbH, Memelerstraße 99, 68307 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Göksel Soyoglu
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 741378
- Schuldnerin -
|
Das Insolvenzverfahren wird nach Abh…
1 IN 1360/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KS Kosan Soyoglu Haartechnologien GmbH, Memelerstraße 99, 68307 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Göksel Soyoglu
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 741378
- Schuldnerin -
|
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 1360/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KS Kosan Soyoglu Haartechnologien GmbH, Memelerstraße 99, 68307 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Göksel Soyoglu
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 741378
- Schuldnerin -
|
hat der Insolvenzverwalter am 09.07.…
1 IN 1360/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KS Kosan Soyoglu Haartechnologien GmbH, Memelerstraße 99, 68307 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Göksel Soyoglu
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 741378
- Schuldnerin -
|
hat der Insolvenzverwalter am 09.07.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 16.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 1360/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KS Kosan Soyoglu Haartechnologien GmbH, Memelerstraße 99, 68307 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Göksel Soyoglu
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 741378
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 09.07.2024 na…
1 IN 1360/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KS Kosan Soyoglu Haartechnologien GmbH, Memelerstraße 99, 68307 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Göksel Soyoglu
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 741378
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 09.07.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2-4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 16.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 1360/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KS Kosan Soyoglu Haartechnologien GmbH, Memelerstraße 99, 68307 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Göksel Soyoglu
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 741378
- Schuldnerin -
|
Die Durchführung des Einstellungster…
1 IN 1360/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KS Kosan Soyoglu Haartechnologien GmbH, Memelerstraße 99, 68307 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Göksel Soyoglu
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 741378
- Schuldnerin -
|
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.11.2024
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Mannheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 27.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 1360/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KS Kosan Soyoglu Haartechnologien GmbH, Memelerstraße 99, 68307 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Göksel Soyoglu
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 741378
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattende…
1 IN 1360/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KS Kosan Soyoglu Haartechnologien GmbH, Memelerstraße 99, 68307 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Göksel Soyoglu
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 741378
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hagen Straßburg, E 3, 16, 68159 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 09.07.2024 nebst Ergänzung vom 23.09.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 21.952,05 EUR auszugehen, wobei die sicher zu erwartende Umsatzsteuererstattung aus der Verwaltervergütung mit berücksichtigtem Abschlag von 15 % inkludiert wurde.
Die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) betrug 8.780,82 EUR.
Es war ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -15 % gerechtfertigt.
Die Regelsätze gem. § 2 I InsVV sollen dem Insolvenzverwalter im Regelinsolvenzverfahren eine angemessene Vergütung für die Bearbeitung eines Normalverfahrens gewähren, wobei sich dieses auf die durchschnittliche und regelmäßige Arbeitsbelastung eines Verwalters auszeichnet. In den Fällen, in denen der Insolvenzverwalter schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen worden ist, ist ein Abschlag von der Vergütung vorzunehmen (vgl. Römermann/Stephan/Weiß, 49. EL Januar 2024, InsVV § 3 Rn. 42, MüKoInsO/Riedel InsVV § 3 Rn. 39).
In Hinblick auf die quantitativen und qualitativen Regelaufgaben eines Normalverfahrens (vgl. bspw. BeckOK InsR/Budnik InsVV § 2 Rn. 4-8) und unter Berücksichtigung des vorliegenden Einzelfalls stellte sich die Beanspruchung des Insolvenzverwalters im Rahmen einer Gesamtwürdigung in Hinblick auf die nie erfolgte Aufnahme des Geschäftsbetriebs, der Anzahl der angemeldeten Forderungen und des quantitativen Umfangs der zu erledigenden Aufgaben als unterdurchschnittlich dar.
Ein Abschlag von der Regelvergütung von 15 % stellte sich daher als sachgerecht dar.
Der Insolvenzverwalter erklärte sich mit einem Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -15 % einverstanden.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von 8.780,82 EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 09.07.2024 nebst Ergänzung vom 23.09.2024.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 27.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem lnsolvenzverfahren über das Vermögen der/des KS Kosan Soyoglu Haartechnologie GmbH, Memelerstr. 99, 68307 Mannheim 1 IN 1360/22) sind Masseverbindlichkeiten in Höhe von EUR 5.781,32 angefallen. Es wurden Forderungen gem. § 38 lnsO in Höhe von EUR 7.799, 82 festgestellt. Derzeit steht kein Verteilungsbetrag zur V…
In dem lnsolvenzverfahren über das Vermögen der/des KS Kosan Soyoglu Haartechnologie GmbH, Memelerstr. 99, 68307 Mannheim 1 IN 1360/22) sind Masseverbindlichkeiten in Höhe von EUR 5.781,32 angefallen. Es wurden Forderungen gem. § 38 lnsO in Höhe von EUR 7.799, 82 festgestellt. Derzeit steht kein Verteilungsbetrag zur Verteilung an die Insolvenz gläubiger zur Verfügung.
Amtsgericht Mannheim -Insolvenzgericht-, den 18.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.