Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KS Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 215173
EUID
DEP2305.HRB215173
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln
Aktenzeichen
37 IN 45/25 -2
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
29.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KS Logistik GmbH ist am 29.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin können gegen diese Entscheidung mit der sofortigen Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Hameln vorgehen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 45/25 -2: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KS Logistik GmbH, Bahnhofstr. 16, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 215173), vertr. d.: Alev Senal, Prins Clauslaan 18, 5684 GA Best, NIEDERLANDE, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.07.2026 mange…
37 IN 45/25 -2: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KS Logistik GmbH, Bahnhofstr. 16, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 215173), vertr. d.: Alev Senal, Prins Clauslaan 18, 5684 GA Best, NIEDERLANDE, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hameln eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 29.07.2026
Datenschutzhinweis:
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