Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 94798
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Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 94798
EUID
DER1101.HRB94798
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 69/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Lambrecht
Adresse
Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
17.06.2024 , 10:48 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
04.07.2024
Forderungsanmeldefrist
29.07.2024
Berichtstermin
19.08.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KSD-Vermittlung UG (haftungsbeschränkt) ist am 17.06.2024 um 10:48 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Lambrecht bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 29.07.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.08.2024. Am 04.07.2024 ist bei Gericht die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen, was auf eine Einstellung des Verfahrens wegen Unzulänglichkeit der Masse hindeutet. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 69/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94798 eingetragenen KSD-Vermittlung UG (haftungsbeschränkt),Auf dem Hüls 14, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Herrn Rami Dridi
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Übe…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 69/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94798 eingetragenen KSD-Vermittlung UG (haftungsbeschränkt),Auf dem Hüls 14, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Herrn Rami Dridi
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.06.2024, um 10:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 19.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- über die Fortführung oder Stilllegung der Schuldnerin § 157 InsO
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 05.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 69/23
Düsseldorf, 17.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 69/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94798 eingetragenen KSD-Vermittlung UG (haftungsbeschränkt), Höherweg 278, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sonia Kefi,
ist am 04.07…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 69/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94798 eingetragenen KSD-Vermittlung UG (haftungsbeschränkt), Höherweg 278, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sonia Kefi,
ist am 04.07.2024 bei Gericht die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen (§§ 208 bis 210 InsO).
504 IN 69/23
Amtsgericht Düsseldorf, 08.07.2024
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