Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lemberg, Jörg Richard
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ahornweg 12, 50374 Erftstadt
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 23928
EUID
DER3306.HRA23928
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 75/24
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
13.08.2025 , 07:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.09.2025
Berichtstermin
20.10.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
20.10.2025 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Jörg Richard Lemberg ist am 13.08.2025 um 07:55 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es handelt sich um ein Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 29.09.2025. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 20.10.2025 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf angesetzt. Der Schuldner hat einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. Dieser Antrag ist zulässig. Der Schuldner erlangt die Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nicht vorliegen. Gegen den Beschluss zur Zulässigkeit der Restschuldbefreiung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 75/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Jörg Richard Lemberg, geboren am 11.03.1960, Am Heerdter Krankenhaus 4, 40549 Düsseldorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 23928 eingetragenen Firma JR Lemberg Verwaltung & B…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 75/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Jörg Richard Lemberg, geboren am 11.03.1960, Am Heerdter Krankenhaus 4, 40549 Düsseldorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 23928 eingetragenen Firma JR Lemberg Verwaltung & Beteiligung e.K., Ahornweg 12, 50374 Erftstadt
ist am 18.06.2024, um 15:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
502 IN 75/24
Amtsgericht Düsseldorf, 18.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 75/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jörg Richard Lemberg, geboren am 11.03.1960, Am Heerdter Krankenhaus 4, 40549 Düsseldorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 23928 eingetragenen Firma JR Lemberg Verwaltung & Beteiligung…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 75/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jörg Richard Lemberg, geboren am 11.03.1960, Am Heerdter Krankenhaus 4, 40549 Düsseldorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 23928 eingetragenen Firma JR Lemberg Verwaltung & Beteiligung e.K., Ahornweg 12, 50374 Erftstadt
hat der Insolvenzverwalter gegenüber dem Gemeinschuldner erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Gemeinschuldners nicht zur Masse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können (§ 35 Abs. 2 S 1 u. Abs. 3 InsO).
502 IN 75/24
Amtsgericht Düsseldorf, 20.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 75/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jörg Richard Lemberg, Am Heerdter Krankenhaus 4, 40549 Düsseldorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 23928 eingetragenen Firma JR Lemberg Verwaltung & Beteiligung e.K., Ahornweg 12, 503…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 75/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jörg Richard Lemberg, Am Heerdter Krankenhaus 4, 40549 Düsseldorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 23928 eingetragenen Firma JR Lemberg Verwaltung & Beteiligung e.K., Ahornweg 12, 50374 Erftstadt
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönig pp., Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
502 IN 75/24
Amtsgericht Düsseldorf,
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 75/24
Über das Vermögen
des Herrn Jörg Richard Lemberg, geboren am 11.03.1960, Am Heerdter Krankenhaus 4, 40549 Düsseldorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 23928 eingetragenen Firma JR Lemberg Verwaltung & Beteiligung e.K., Ahornweg 12, 50374 …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 75/24
Über das Vermögen
des Herrn Jörg Richard Lemberg, geboren am 11.03.1960, Am Heerdter Krankenhaus 4, 40549 Düsseldorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 23928 eingetragenen Firma JR Lemberg Verwaltung & Beteiligung e.K., Ahornweg 12, 50374 Erftstadt
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 13.08.2025, um 07:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Es handelt sich um ein Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 20.10.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
502 IN 75/24
Düsseldorf, 13.08.2025
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