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Insolvenzprofil
KSI Kohl Service Immobilien UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Potekamp 39, 40885 Ratingen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 66417
EUID
DER1101.HRB66417
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 150/16
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Natascha Habura
Adresse
Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung Nachtragsverteilung
05.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb und die Vermarktung von Immobilien sowie die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KSI Kohl Service Immobilien UG ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Natascha Habura hat Anspruch auf Vergütung für die Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen für die von ihr durchgeführte Nachtragsverteilung. Das Entgelt der Verwalterin für die Nachtragsverteilung ist am 05.05.2026 durch das Amtsgericht Düsseldorf festgesetzt worden. Die Vergütung wurde unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Masse nach billigem Ermessen festgesetzt. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung statthaft. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 150/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66417 eingetragenen KSI Kohl Service Immobilien UG, Am Potekamp 39, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch Frau Anette Gertrud Maria Kohl
Insolvenzverwalterin: Rechts…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 150/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66417 eingetragenen KSI Kohl Service Immobilien UG, Am Potekamp 39, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch Frau Anette Gertrud Maria Kohl
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
wird das Entgelt der Verwalterin für die Nachtragsverteilung wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin hat Anspruch auf Vergütung für die Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen für die von ihm durchgeführte Nachtragsverteilung.Die Vergütung ist unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Masse nach billigem Ermessen festzusetzen (§ 211 Abs. 3, §§ 205, 63 InsO, § 6 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
500 IN 150/16
Amtsgericht Düsseldorf, 05.05.2026
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