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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Vertrieb von Waren jeglicher Art, vorwiegend Küchenutensilien, sowie Betrieb und Vermietung von fliegenden Bauten jeglicher Art (Schaustellergewerbe).
Das Amtsgericht Essen hat am 13.04.2026 um 14:12 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Küchen-Komplizen GmbH, Dorsten, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Köln, bestellt worden. Es sind Verfügungsbeschränkungen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO ergangen, wonach Verfügungen über Nachlassgegenstände nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind. Zahlungen an Dritte sind untersagt. Der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Originalbekanntmachung
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