Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 18678
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Insolvenzprofil
Kühn & Kühn Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Ernst-Thälmann-Str. 51, 06803 Bitterfeld-Wolfen OT Greppin
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 18678
EUID
DEW1215.HRB18678
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
112/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
21.08.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.10.2024
Berichtstermin
19.11.2024 , 10:10 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Kampfmittelsondierung sowie Wach- und Objektschutz
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Kühn & Kühn Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) ist am 21.08.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das mündliche Verfahren ist angeordnet. Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 28.10.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) wird am 19.11.2024 um 10:10 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau abgehalten. In diesem Termin sollen die Gläubiger unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Entscheidungen entscheiden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Über das Vermögen der Kühn & Kühn Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) ist am 21.08.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 28.10.2024 bei dem…
Über das Vermögen der Kühn & Kühn Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) ist am 21.08.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 28.10.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 19.11.2024 um 10:10 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau statt, in dessen Rahmen unter anderem über die Bestellung des endgültigen Insolvenzverwalters sowie die Bildung eines Gläubigerausschusses entschieden wird. Später hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt, wodurch Klagen von Massegläubigern gegen den Verwalter unzulässig sind und Ansprüche direkt beim Verwalter geltend gemacht werden müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 112/24: Über das Vermögen der Kühn & Kühn Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Thälmann-Str. 51, 06803 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 18678), vertr. d.: 1. Andreas Kühn, Ernst-Thälmann-Str. 51, 06803 Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), 2. Michael Kühn, (Geschäftsführer), ist am 21.08.2024 um 10:00…
2 IN 112/24: Über das Vermögen der Kühn & Kühn Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Thälmann-Str. 51, 06803 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 18678), vertr. d.: 1. Andreas Kühn, Ernst-Thälmann-Str. 51, 06803 Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), 2. Michael Kühn, (Geschäftsführer), ist am 21.08.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, Hegelstraße 39, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/81056398, Fax: 0391/81056399, E-Mail: MAGDEBURG@STAPPER.IN.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.10.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 19.11.2024, 10:10 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179 InsO).
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 28.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 112/24 In dem Insolvenzverfahren Kühn & Kühn Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Thälmann-Str. 51, 06803 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 18678), vertr. d.: 1. Andreas Kühn, Ernst-Thälmann-Str. 51, 06803 Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), 2. Michael Kühn, Ernst-Thälmann-Str. 51, 06803 Bitterfeld-W…
2 IN 112/24 In dem Insolvenzverfahren Kühn & Kühn Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Thälmann-Str. 51, 06803 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 18678), vertr. d.: 1. Andreas Kühn, Ernst-Thälmann-Str. 51, 06803 Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), 2. Michael Kühn, Ernst-Thälmann-Str. 51, 06803 Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs und Vollstreckung aus erwirkten Titeln sind daher unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar bei dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 14.11.2024
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