Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Künkel Wagner Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 204036
EUID
DEP2408.HRB204036
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 43/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.09.2026
Aufhebung vorläufiger Eigenverwaltung
07.10.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Künkel Wagner Germany GmbH ist am 28.09.2026 vom Amtsgericht Hildesheim mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begleitet worden. Gemäß § 270a Abs. 1 InsO ist Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Künkel Wagner Germany GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jizhong Solon Gu, hat das Amtsgericht Hildesheim am 28.09.2026 gemäß § 270a Abs. 1 InsO die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter ist Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA, vo…
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Künkel Wagner Germany GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jizhong Solon Gu, hat das Amtsgericht Hildesheim am 28.09.2026 gemäß § 270a Abs. 1 InsO die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter ist Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA, von der Kanzlei Schultze & Braun in Hannover bestellt worden. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Am 07.10.2026 um 10:00 Uhr ist die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist erneut Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA, bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidungen kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gerügt wird. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 43/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Künkel Wagner Germany GmbH, Hannoversche Str. 59, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 204036), vertr. d.: Jizhong Solon Gu, (Geschäftsführer), ist am 28.09.2026 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter…
51 IN 43/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Künkel Wagner Germany GmbH, Hannoversche Str. 59, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 204036), vertr. d.: Jizhong Solon Gu, (Geschäftsführer), ist am 28.09.2026 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA, Schultze & Braun, Berliner Allee 7, 30175 Hannover, Tel.: 0511/554706-120, Fax: 0511/554706-99, E-Mail: thartwig@schultze-braun.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 28.09.2026
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 43/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Künkel Wagner Germany GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Jizhong Gu, Hannoversche Str. 59, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 204036), ist am 07.10.2026 um 10:00 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Ver…
51 IN 43/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Künkel Wagner Germany GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Jizhong Gu, Hannoversche Str. 59, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 204036), ist am 07.10.2026 um 10:00 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA, Schultze & Braun, Berliner Allee 7, 30175 Hannover, Tel.: 0511/554706-120, Fax: 0511/554706-99, E-Mail: thartwig@schultze-braun.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 07.10.2026
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.