Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heiko Küppers, Inhaber der 'BowlingBase', ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 13.07.2026 wurde im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Stefan Neugebauer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 20.07.2026 wurde Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann anstelle von Herrn Neugebauer als vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt. Das Verfahren ist derzeit noch nicht eröffnet; es befinden sich noch vorläufige Maßnahmen im Gange.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 254/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Heiko Küppers, geb. am 14.01.1983, Sommerfeld 7, 38304 Wolfenbüttel, als Inhaber der "BowlingBase", Im Sommerfeld 7, 38304 Wolfenbüttel (AG Braunschweig, HRA 201883), ist am 13.07.2026 um 14:02 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antrags…
275 IN 254/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Heiko Küppers, geb. am 14.01.1983, Sommerfeld 7, 38304 Wolfenbüttel, als Inhaber der "BowlingBase", Im Sommerfeld 7, 38304 Wolfenbüttel (AG Braunschweig, HRA 201883), ist am 13.07.2026 um 14:02 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Neugebauer, Thiestraße 1, 38226 Salzgitter, Tel.: (0 53 41) 86416-0, Fax: (05341) 86416-99, E-Mail: inso@krisenmanager.de bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 13.07.2026
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275 IN 254/26 : In dem Insolvenzverfahren Heiko Küppers, geb. am 14.01.1983, Sommerfeld 7, 38304 Wolfenbüttel, als Inhaber der "BowlingBase", Im Sommerfeld 7, 38304 Wolfenbüttel (AG Braunschweig, HRA 201883), ist Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Löwenwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-180535-0, Fax: 0531-180535-2…
275 IN 254/26 : In dem Insolvenzverfahren Heiko Küppers, geb. am 14.01.1983, Sommerfeld 7, 38304 Wolfenbüttel, als Inhaber der "BowlingBase", Im Sommerfeld 7, 38304 Wolfenbüttel (AG Braunschweig, HRA 201883), ist Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Löwenwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-180535-0, Fax: 0531-180535-20, E-Mail: franc.zimmermann@mfp-law.com, Internet: www.mfp-law.com
anstelle des bisherigen vorläufigen Insolvenzverwalters zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt worden.
Amtsgericht Braunschweig, 20.07.2026
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