Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Küttner Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Lichtensteiner Straße 23, 09603 Großschirma OT Seifersdorf
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 15957
EUID
DEU1206.HRB15957
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
404 IN 862/23
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Dietmar Küttner
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
12.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Maurer- und Betonbauer- und Zimmererhandwerk.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 12.03.2025 die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie Zuschläge und Auslagen für das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Küttner Bau GmbH festgesetzt. Das Verfahren befindet sich in der Phase der vorläufigen Maßnahmen, da noch kein Eröffnungsbeschluss ergangen ist. Rechtsbehelfe gegen den Beschluss sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 862/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Küttner Bau GmbH, Lichtensteiner Straße 23, 09603 Großschirma, Amtsgericht Chemnitz , HRB 15957
vertreten durch den Gesellschafter Dietmar Küttner
wurde am 12.03.2025 die Regelvergütung des vorläufigen In…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 862/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Küttner Bau GmbH, Lichtensteiner Straße 23, 09603 Großschirma, Amtsgericht Chemnitz , HRB 15957
vertreten durch den Gesellschafter Dietmar Küttner
wurde am 12.03.2025 die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 11 InsVV sowie Zuschläge nach § 10 i. V. m. § 3 InsVV und Auslagen nach § 8 InsVV sowie Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 862/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Küttner Bau GmbH, Lichtensteiner Straße 23, 09603 Großschirma, Amtsgericht Chemnitz , HRB 15957
vertreten durch den Gesellschafter Dietmar Küttner
wurde die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 862/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Küttner Bau GmbH, Lichtensteiner Straße 23, 09603 Großschirma, Amtsgericht Chemnitz , HRB 15957
vertreten durch den Gesellschafter Dietmar Küttner
wurde die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 06.12.2024.
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