Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der KUG Ingenieure GmbH & Co. KG ist Rechtsanwalt Joachim Exner als Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind bereits festgesetzt worden. Das Verfahren befindet sich in einer Phase, in der die Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 Abs. 2 InsO beabsichtigt wird. Ein ursprünglich anberaumter Schlusstermin vom 19.03.2026 ist aufgehoben worden, da dieser der Schuldnerin nicht rechtzeitig bekanntgemacht werden konnte. Die Durchführung des Einstellungstermins sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt nun im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis einschließlich 19.06.202wechselweise Einwendungen gegen die Schlussrechnung, die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens oder Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht vorzulegen. Eine Einstellung des Verfahrens unterbleibt, sofern ein ausreichender Geldbetrag in Höhe von voraussichtlich 4.200,00 € vorgeschossen wird.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KUG Ingenieure GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Frankfurt am Main, zuständig für die Anmeldung als HRA 51160. Das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Nürnberg (Aktenzeichen IE 466/20). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KUG Ingenieure GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Frankfurt am Main, zuständig für die Anmeldung als HRA 51160. Das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Nürnberg (Aktenzeichen IE 466/20). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Exner aus Nürnberg. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde durch Beschluss vom 05.05.2025 festgesetzt, nachdem Einwendungen bis zum 28.04.2025 möglich waren. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Forderungen geprüft; eine Frist zur Widerspruchserhebung gegen Forderungsanmeldungen endete am 27.09.2024. Später beabsichtigte das Gericht die Einstellung des Verfahrens mangels Masse (§ 207 Abs. 2 InsO). Ein ursprünglich für den 19.03.2026 anberaumter Schlusstermin wurde aufgehoben, da er der Schuldnerin nicht rechtzeitig bekanntgemacht werden konnte. Stattdessen erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen und die Erörterung der Schlussrechnung im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit bis zum 30.04.2026 Einwendungen vorzulegen. Diese Frist wurde später auf den 19.06.2026 verlängert, nachdem eine vorherige Anhörung zur Vergütungsfestsetzung des Verwalters vom 12.03.2026 stattgefunden hatte. Die Einstellung des Verfahrens unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag (voraussichtlich 4.200,00 €) vorgeschossen wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IE 466/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KUG Ingenieure GmbH & Co. KG, Berner Straße 45, 60437 Frankfurt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WassTra Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schaufuß Holger
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Ma…
IE 466/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KUG Ingenieure GmbH & Co. KG, Berner Straße 45, 60437 Frankfurt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WassTra Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schaufuß Holger
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRA 51160
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Bernsau Brockdorff & Partner, Rechtsanwälte Part GmbB, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 514/20
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Exner, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.09.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IE 466/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KUG Ingenieure GmbH & Co. KG, Berner Straße 45, 60437 Frankfurt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WassTra Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schaufuß Holger
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Ma…
IE 466/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KUG Ingenieure GmbH & Co. KG, Berner Straße 45, 60437 Frankfurt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WassTra Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schaufuß Holger
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRA 51160
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Bernsau Brockdorff & Partner, Rechtsanwälte Part GmbB, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 514/20
|
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie ggf. die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.04.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 4.200,00 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Landesjustizkasse Bamberg unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IE 466/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KUG Ingenieure GmbH & Co. KG, Berner Straße 45, 60437 Frankfurt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WassTra Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schaufuß Holger
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Ma…
IE 466/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KUG Ingenieure GmbH & Co. KG, Berner Straße 45, 60437 Frankfurt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WassTra Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schaufuß Holger
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRA 51160
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Bernsau Brockdorff & Partner, Rechtsanwälte Part GmbB, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 514/20
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 29.09.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 12.03.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IE 466/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KUG Ingenieure GmbH & Co. KG, Berner Straße 45, 60437 Frankfurt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WassTra Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schaufuß Holger
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Ma…
IE 466/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KUG Ingenieure GmbH & Co. KG, Berner Straße 45, 60437 Frankfurt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WassTra Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schaufuß Holger
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRA 51160
- Schuldnerin -
|
1. Der mit Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 19.03.2026 anberaumte Schlusstermin wird aufgehoben, da er der Schuldnerin nicht rechtzeitig bekanntgemacht werden konnte.
2. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie ggf. die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten nunmehr Gelegenheit bis einschließlich 19.06.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 4.200,00 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Landesjustizkasse Bamberg unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IE 466/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KUG Ingenieure GmbH & Co. KG, Berner Straße 45, 60437 Frankfurt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WassTra Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schaufuß Holger
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Ma…
IE 466/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KUG Ingenieure GmbH & Co. KG, Berner Straße 45, 60437 Frankfurt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WassTra Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schaufuß Holger
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRA 51160
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Bernsau Brockdorff & Partner, Rechtsanwälte Part GmbB, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 514/20
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Exner, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 28.03.2025.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 05.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IE 466/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KUG Ingenieure GmbH & Co. KG, Berner Straße 45, 60437 Frankfurt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WassTra Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schaufuß Holger
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Ma…
IE 466/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KUG Ingenieure GmbH & Co. KG, Berner Straße 45, 60437 Frankfurt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WassTra Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schaufuß Holger
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRA 51160
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Bernsau Brockdorff & Partner, Rechtsanwälte Part GmbB, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 514/20
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 28.03.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 28.04.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 31.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IE 466/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KUG Ingenieure GmbH & Co. KG, Berner Straße 45, 60437 Frankfurt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WassTra Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schaufuß Holger
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main…
IE 466/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KUG Ingenieure GmbH & Co. KG, Berner Straße 45, 60437 Frankfurt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WassTra Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schaufuß Holger
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRA 51160
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Bernsau Brockdorff & Partner, Rechtsanwälte Part GmbB, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt, Gz.: 514/20
1. Die Prüfung der bis 06.09.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 09.08.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.