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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuhl GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 10989, wird fortgeführt. Das Amtsgericht Bonn hat mit Beschluss vom 09.10.2026 der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins ist im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 09.12.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Vergütungsantrag des Verwalters sowie zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.22 (Wilhelmbau) aus. Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung, die als bewirkt gilt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de zwei weitere Tage verstrichen sind. Die Einlegung der Erinnerung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
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