Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen; Vermittlung und Vermietung von Neu- und Gebrauchtwagen; Optimierung von kaufmännischen Arbeitsabläufen und Betriebsberatung von gewerblichen Unternehmen sowie Vermittlung von Geschäftskontakten; Betrieb einer freien KFZ-Werkstatt und Durchführung von KFZ-Reparaturen aller Art; Handel mit und Reparatur von Reisemobilen; die Gesellschaft übt keine rechts- und steuerberatenden sowie genehmigungspflichtigen Tätigkeiten aus.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kult Motorhomes GmbH ist eröffnet. Am 12.03.2025 wurde Dr. Bettina Breitenbücher zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt und mit entsprechenden Ermächtigungen versehen, darunter die Entgegennahme von Bankguthaben und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen der Schuldnerin. Am 10.06.2025 hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird am 16.10.2025 eine Beschlussfassung der Gläubigerversammlung für den 11.11.2025 angesetzt. Auf der Tagesordnung steht die Veräußerung einer im Eigentum der Schuldnerin stehenden Gewerbeimmobilie in Pirna zu einem Kaufpreis von insgesamt 765.000,00 EUR. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Veräußerung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kult Motorhomes GmbH ist am 30.04.2025 eröffnet worden. Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Forderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 10.06.2025 anzumelden. Am 10.06.2025 hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht die Masseu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kult Motorhomes GmbH ist am 30.04.2025 eröffnet worden. Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Forderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 10.06.2025 anzumelden. Am 10.06.2025 hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist für den 11.11.2025 um 11:00 Uhr anberaumt, auf dessen Tagesordnung die Veräußerung einer Gewerbeimmobilie steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 403/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kult Motorhomes GmbH, Longuyoner Straße 13, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 26321
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Polz
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Reinhardt
- hat die Insolve…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 403/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kult Motorhomes GmbH, Longuyoner Straße 13, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 26321
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Polz
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Reinhardt
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 10.06.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 403/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kult Motorhomes GmbH, Longuyoner Straße 13, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 26321
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Polz
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Reinhardt
ergeht am 16.10.2…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 403/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kult Motorhomes GmbH, Longuyoner Straße 13, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 26321
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Polz
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Reinhardt
ergeht am 16.10.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Dienstag, 11.11.2025, 11.00 Uhr, Sitzungssaal D131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Auf der Tagesordnung steht:
Veräußerung der im Eigentum der Schuldnerin stehenden Gewerbeimmobilie, eingetragen beim Amtsgericht Pirna, Grundbuch von Pirna, Blatt 6480 Flst. 1593/98 und 1593/99 mit insgesamt 4.811 qm (postalische Anschrift: Longuyoner Straße 13, Pirna) sowie Flst. 1593/10 mit 6.095 qm (Gebäude- und Freifläche), zu einem Kaufpreis von insgesamt 765.000,00 EUR
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534 IN 403/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kult Motorhomes GmbH, Longuyoner Straße 13, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 26321
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Polz
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Reinhardt
- wurde…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534 IN 403/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kult Motorhomes GmbH, Longuyoner Straße 13, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 26321
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Polz
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Reinhardt
- wurde am 12.03.2025 um 11.55 Uhr Dr. Bettina Breitenbücher, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Email geschäftlich dresden@bblaw.legal, Website www.bblaw.legal, Telefax 0351 810827 111, Telefon geschäftlich 0351 810827 0 zu der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
- Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534/557 IN 403/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kult Motorhomes GmbH, Longuyoner Straße 13, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 26321
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Polz
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Reinhardt
- wurde am 30…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534/557 IN 403/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kult Motorhomes GmbH, Longuyoner Straße 13, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 26321
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Polz
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Reinhardt
- wurde am 30.04.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Email geschäftlich: dresden@bblaw.legal Telefax: 0351 810827 111 Telefon geschäftlich: 0351 810827 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.06.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalterin
|die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 22.07.2025 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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