Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kumar, Nitin
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hamburg
Adresse
Alte Holstenstraße 30-32, 21031 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 122671
EUID
DEK1101.HRA122671
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 222/22
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Insolvenzverwalter
Name
Silke Smid-Wehdeking
Rolle
Insolvenzverwalterin
Adresse
Rosenstraße 3, 20095 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
02.11.2022
Abtretungsfristende
02.11.2025
Restschuldbefreiung
12.12.2025
Aufhebung
28.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Herrn Nitin Kumar, Inhaber der Firma Kiss Pizza Pasta Burger e.K., wurde am 02.11.2022 eröffnet. Die Insolvenzverwalterin Dr. Silke Smid-Wehdeking hat das Verfahren geführt. Im Verlauf des Verfahrens wurden die Schlussverteilung sowie die Zustimmung zur Schlussrechnung angeordnet, wobei die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 63.076,83 EUR betragen und ein Betrag von 2.440,61 EUR zur Verteilung steht. Die Abtretungsfrist ist am 02.11.2025 verstrichen. Dem Schuldner ist die Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 InsO am 12.12.2025 erteilt worden. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 222/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nitin Kumar, geboren am 15.09.1989, Paul-Bunge-Stieg 3, 21035 Hamburg, im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 122671 eingetragen unter der Firma Kiss Pizza Pasta Burger e.K.
wird nach Vollzug der Schlussv…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 222/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nitin Kumar, geboren am 15.09.1989, Paul-Bunge-Stieg 3, 21035 Hamburg, im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 122671 eingetragen unter der Firma Kiss Pizza Pasta Burger e.K.
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich etwaiger Steuererstattungsansprüche aus der Zeit bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Hamburg schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
67c IN 222/22
Amtsgericht Hamburg, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 222/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nitin Kumar, Paul-Bunge-Stieg 3, 21035 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 122671 eingetragenen Firma Kiss Pizza Pasta Burger e.K.
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 222/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nitin Kumar, Paul-Bunge-Stieg 3, 21035 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 122671 eingetragenen Firma Kiss Pizza Pasta Burger e.K.
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, deren Forderungen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht zur Insolvenztabelle angemeldet und geprüft wurden (§§ 301, 38 InsO).
Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die gem. § 302 InsO ausgenommenen Forderungen.
Das diesem Beschluss zugrundeliegende Insolvenzverfahren wurde am 02.11.2022 eröffnet.
Gründe:
Die Abtretungsfrist ist am 02.11.2025 verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 4; 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach Absatz 1 oder Absatz 2 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder der das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach Absatz 2 geltend gemacht hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 222/22
Amtsgericht Hamburg, 12.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 222/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nitin Kumar, Paul-Bunge-Stieg 3, 21035 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 122671 eingetragenen Firma Kiss Pizza Pasta Burger e.K.
Insolvenzverwalterin: Dr. Silke Smid-Wehdeking…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 222/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nitin Kumar, Paul-Bunge-Stieg 3, 21035 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 122671 eingetragenen Firma Kiss Pizza Pasta Burger e.K.
Insolvenzverwalterin: Dr. Silke Smid-Wehdeking, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 02.11.2022 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 11.619,42 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 14 Gläubigern auf EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 11.12.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67c IN 222/22
Amtsgericht Hamburg, 27.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 222/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nitin Kumar, Paul-Bunge-Stieg 3, 21035 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 122671 eingetragenen Firma Kiss Pizza Pasta Burger e.K.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Dur…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 222/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nitin Kumar, Paul-Bunge-Stieg 3, 21035 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 122671 eingetragenen Firma Kiss Pizza Pasta Burger e.K.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
25.07.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 25.07.2025 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
- Beauftragung des/der Treuhänderin mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§ 292 Abs. 2 InsO);
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 222/22
Amtsgericht Hamburg, 27.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 222/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nitin Kumar, Paul-Bunge-Stieg 3, 21035 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 122671 eingetragenen Firma Kiss Pizza Pasta Burger e.K.
Die Fortsetzung des Schlusstermins vom 25.07.2…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 222/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nitin Kumar, Paul-Bunge-Stieg 3, 21035 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 122671 eingetragenen Firma Kiss Pizza Pasta Burger e.K.
Die Fortsetzung des Schlusstermins vom 25.07.2025 im schriftlichen Verfahren bezüglich möglicher Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO). Dies ist notwendig geworden, da die Veröffentlichung nach § 188 der Insolvenzordnung nicht vor dem Stichtag des 25.07.2025 erfolgt ist.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
06.10.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 222/22
Amtsgericht Hamburg, 06.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 222/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nitin Kumar, geboren am 15.09.1989, Paul-Bunge-Stieg 3, 21035 Hamburg, im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 122671 eingetragen unter der Firma Kiss Pizza Pasta Burger e.K.
soll die Schlussverteilung …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 222/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nitin Kumar, geboren am 15.09.1989, Paul-Bunge-Stieg 3, 21035 Hamburg, im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 122671 eingetragen unter der Firma Kiss Pizza Pasta Burger e.K.
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 63.076,83 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 2.440,61 EUR.
67c IN 222/22
Amtsgericht Hamburg, 14.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 222/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nitin Kumar, Paul-Bunge-Stieg 3, 21035 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 122671 eingetragenen Firma Kiss Pizza Pasta Burger e.K.
wird die Durchführung der Anhörung der Insolve…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 222/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nitin Kumar, Paul-Bunge-Stieg 3, 21035 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 122671 eingetragenen Firma Kiss Pizza Pasta Burger e.K.
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Ungeachtet der Tatsache, dass das Insolvenzverfahren noch andauert, ist mit Ende der Wohlverhaltensphase am 02.11.2025 über die Restschuldbefreiung zu entscheiden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26.11.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen (§§ 289; 290 InsO).
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell von der Insolvenzverwalterin abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B 406 aus.
67c IN 222/22
Amtsgericht Hamburg, 05.11.2025
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