Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
leafGlobal GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 155472
EUID
DEK1101.HRB155472
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 353/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann
Adresse
Rathausstraße 2, 20095 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.02.2024 , 11:21 Uhr
Eröffnung
22.02.2024 , 11:02 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.03.2024
Berichtstermin
30.05.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
30.05.2024 , 10:00 Uhr
Gläubigerversammlung
26.02.2026 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der leafGlobal GmbH ist am 22.02.2024 eröffnet worden. Zuvor waren am 05.02.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag einer Gläubigerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 25.03.2024 anzumelden. Ein ursprünglich für den 25.04.2024 angesetzter Berichts- und Prüfungstermin wurde aufgehoben, da gegen den Eröffnungsbeschluss Beschwerde eingelegt wurde. Dieser Termin wurde auf den 30.05.2024 verlegt. Am 18.07.2024 hat der Insolvenzverwalter die drohende Masseunzulänglichkeit angezeigt. Ein weiterer Gläubigetermin ist für den 26.02.2026 anberaumt, um über Rechtshandlungen des Verwalters, insbesondere Klagen und Vergleiche, zu beschließen. Das Verfahren ist derzeit noch anhängig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 353/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155472 eingetragenen leafGlobal GmbH, Brandshofer Deich 10, 20539 Hamburg, -führungslos-
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlun…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 353/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155472 eingetragenen leafGlobal GmbH, Brandshofer Deich 10, 20539 Hamburg, -führungslos-
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Die Gläubigerversammlung ermächtigt den Insolvenzverwalter, im Hinblick auf die Forderungen gegen die groupW3 GmbH, gegen die SN Beteiligungen Holding AG und gegen Herrn Dr. Thomas Wüstefeld
- Klagen zu erheben, gegebenenfalls unter Einbindung eines Prozessfinanzierers,
- angemessene Vergleiche mit den Anspruchsgegnern zu schließen
- von einer weiteren Betreibung der Forderungen bei fehlenden Erfolgsaussichten der Einziehung der Forderungen abzusehen.
bestimmt auf
Donnerstag, 26.02.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 353/23
Amtsgericht Hamburg, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 353/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155472 eingetragenen leafGlobal GmbH, Brandshofer Deich 10, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Arne Kraeft und Frau Fadime Gül…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 353/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155472 eingetragenen leafGlobal GmbH, Brandshofer Deich 10, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Arne Kraeft und Frau Fadime Gülmez
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel, Im- und Export, Lagerung, Verarbeitung, Verpackung und der Anbau von Bestandteilen und Produkten von Medizinprodukten
ist am 05.02.2024, um 11:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Rathausstraße 2, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 353/23
Amtsgericht Hamburg, 31.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 353/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155472 eingetragenen leafGlobal GmbH, Brandshofer Deich 10, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Arne Kraeft und Frau Fadime Gülmez
Geschäftszweig: Gegenstand des U…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 353/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155472 eingetragenen leafGlobal GmbH, Brandshofer Deich 10, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Arne Kraeft und Frau Fadime Gülmez
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel, Im- und Export, Lagerung, Verarbeitung, Verpackung und der Anbau von Bestandteilen und Produkten von Medizinprodukten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 22.02.2024, um 11:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Rathausstraße 2, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 25.04.2024, 10:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 04.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 353/23
Amtsgericht Hamburg, 22.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 353/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155472 eingetragenen leafGlobal GmbH, Brandshofer Deich 10, 20539 Hamburg, -führungslos-
wird der Insolvenzeröffnungsbeschluss vom 22.02.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 3…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 353/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155472 eingetragenen leafGlobal GmbH, Brandshofer Deich 10, 20539 Hamburg, -führungslos-
wird der Insolvenzeröffnungsbeschluss vom 22.02.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die dort als Geschäftsführer bezeichneten beiden Personen nicht Geschäftsführer der Schuldnerin sind.
67c IN 353/23
Amtsgericht Hamburg, 04.03.2024
67c IN 353/23
Amtsgericht Hamburg, 05.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 353/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155472 eingetragenen leafGlobal GmbH, Brandshofer Deich 10, 20539 Hamburg, -führungslos-
wird der Termin vom 25.04.2024 aufgehoben.
Aufhebungsgrund: Gegen den Eröffnungs…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 353/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155472 eingetragenen leafGlobal GmbH, Brandshofer Deich 10, 20539 Hamburg, -führungslos-
wird der Termin vom 25.04.2024 aufgehoben.
Aufhebungsgrund: Gegen den Eröffnungsbeschluss ist eine Beschwerde eingelegt, die heute dem Landgericht zur Entscheidung übersandt wird. Da nicht davon auszugehen ist, dass über die Beschwerde bis zum 25.04.2024 abschließend entschieden sein wird, wird der Berichts- und Prüftermin abgehoben und im Fall der Abweisung der Beschwerde zu gegebener Zeit neu bestimmt werden.
67c IN 353/23
Amtsgericht Hamburg, 10.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 353/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155472 eingetragenen leafGlobal GmbH, Brandshofer Deich 10, 20539 Hamburg, -führungslos-
wird zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters und zur Beschlussfas…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 353/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155472 eingetragenen leafGlobal GmbH, Brandshofer Deich 10, 20539 Hamburg, -führungslos-
wird zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des eingesetzten Insolvenzverwalters oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters bzw. einer neuen Insolvenzverwalterin über die Wahl eines Gläubigerausschusses
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs.3 InsO)
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO);
insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung der über die Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen der
Termin bestimmt auf
Donnerstag, 30.05.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Dieser Termin tritt an die Stelle des ursprünglich für den 25.04.2024 anberaumten Berichts- und Prüftermins. Die zu diesem Termin angemeldeten Forderungen werden nunmehr am 30.05.2024 geprüft.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs.2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs.3 InsO)
67c IN 353/23
Amtsgericht Hamburg, 19.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 353/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155472 eingetragenen leafGlobal GmbH, Brandshofer Deich 10, 20539 Hamburg, -führungslos-
ist am 18.07.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, d…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 353/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155472 eingetragenen leafGlobal GmbH, Brandshofer Deich 10, 20539 Hamburg, -führungslos-
ist am 18.07.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass drohende
Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67c IN 353/23
Amtsgericht Hamburg, 22.07.2024
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