Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kunstgießerei Lauchhammer KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRA 3498
EUID
DEG1103.HRA3498
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 352/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jan Gärtner
Adresse
Friedrichstraße 24, 01067 Dresden
Termine & Fristen
Eröffnung
15.11.2024 , 09:47 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.12.2024
Berichtstermin
05.02.2025 , 13:00 Uhr
Gläubigerversammlung
24.02.2026 , 10:30 Uhr
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kunstgießerei Lauchhammer KG ist eröffnet. Die Gläubigerversammlung ist für den 24. Februar 2026 einberufen worden. Auf der Tagesordnung steht die Beschlussfassung über die Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens im Ganzen, inklusive des Betriebsgrundstücks in Lauchhammer, an die KGL Kunstguss Lauchhammer GmbH zu einem Kaufpreis von 190.000,00 €. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung gemäß § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kunstgießerei Lauchhammer KG ist am 15. November 2024 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan Gärtner ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24. Dezember 2024 anzumelden. Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die ang…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kunstgießerei Lauchhammer KG ist am 15. November 2024 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan Gärtner ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24. Dezember 2024 anzumelden. Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und über verschiedene Beschlussgegenstände entschieden wird, findet am 5. Februar 2025 statt. In einer späteren Bekanntmachung vom 11. Februar 2026 ist eine weitere Gläubigerversammlung für den 24. Februar 2026 einberufen worden, um über die Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens im Ganzen an die KGL Kunstguss Lauchhammer GmbH zu einem Kaufpreis von 190.000,00 € zu beschließen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kunstgießerei Lauchhammer KG, Freifrau-von-Löwendal-Str. 1, 01979 Lauchhammer ist die Gläubigerversammlung einberufen worden auf Dienstag, 24. Februar 2026, 10:30 Uhr, Saal 021 (Thiemstraße 130), mit folgender Tagesordnung: Beschlussfassung über Zustimmung der Gläubigerve…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kunstgießerei Lauchhammer KG, Freifrau-von-Löwendal-Str. 1, 01979 Lauchhammer ist die Gläubigerversammlung einberufen worden auf Dienstag, 24. Februar 2026, 10:30 Uhr, Saal 021 (Thiemstraße 130), mit folgender Tagesordnung: Beschlussfassung über Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Veräußerung des Unternehmens im Ganzen inklusive Betriebsgrundstück in der Freifrau-von-Löwendal-Straße 1 in 01979 Lauchhammer, eingetragen im Grundbuch Lauchhammer Blatt 5108, Flur 5 Flurstücke 1290 und 517/3, an die KGL Kunstguss Lauchhammer GmbH zu einem Kaufpreis von 190.000,00 € Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 11. Februar 2026, AZ: 63 IN 352/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kunstgießerei Lauchhammer KG, HRA 3498 CB, Freifrau-von-Löwendal-Straße 1,
01979 Lauchhammer (Verfahrensbevollmächtigte: Mulansky + Kollegen Rechtsanwälte GmbH, Lortzingstraße 35, 01307 Dresden), ist heute, am 01.10.2024, um 10:15 …
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kunstgießerei Lauchhammer KG, HRA 3498 CB, Freifrau-von-Löwendal-Straße 1,
01979 Lauchhammer (Verfahrensbevollmächtigte: Mulansky + Kollegen Rechtsanwälte GmbH, Lortzingstraße 35, 01307 Dresden), ist heute, am 01.10.2024, um 10:15 Uhr, Herr Rechtsanwalt Jan Gärtner, Wolff, Rapp & Kollegen, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Amtsgericht Cottbus, den 01.10.2024; 63 IN 352/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kunstgießerei Lauchhammer KG (HRA 3498 CB), vertreten durch den Gesellschafter Maxim Engelmann, Freifrau-von-Löwendal-Str. 1, 01979 Lauchhammer, wurde am 15.11.2024, um 09:47 Uhr, das Insol-venzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jan Gärtn…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kunstgießerei Lauchhammer KG (HRA 3498 CB), vertreten durch den Gesellschafter Maxim Engelmann, Freifrau-von-Löwendal-Str. 1, 01979 Lauchhammer, wurde am 15.11.2024, um 09:47 Uhr, das Insol-venzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jan Gärtner, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderung geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Mittwoch, 5. Februar 2025, 13:00 Uhr, Saal 030 (Thiemstraße 130) (Berichts- und Prüftermin). Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 15. November 2024, Az.: 63 IN 352/24
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