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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Irina Kuprijanova ist eröffnet. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gemäß § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. Den Insolvenzgläubigern und der Treuhänderin wird im schriftlichen Verfahren Gelegenheit gegeben, bis zum 19.01.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß §§ 296 bis 298 InsO zu stellen. Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird. Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht, ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen, über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
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