Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 1980
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Insolvenzprofil
Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRA 1980
EUID
DER1304.HRA1980
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
38 IN 32/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.06.2024 , 11:42 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.10.2024
Berichtstermin
30.10.2024 , 13:00 Uhr
Prüfungstermin
30.10.2024 , 13:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Kleve hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG am 21.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zuvor war am selben Tag ein Beschluss zur Bestellung eines vorläufigen Verwalters ergangen, der wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt wurde. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG wurde am 01.09.2024 um 09:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage ist ein Antrag der Schuldnerin vom 21.06.2024. Zuvor waren bereits am 21.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Re…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG wurde am 01.09.2024 um 09:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage ist ein Antrag der Schuldnerin vom 21.06.2024. Zuvor waren bereits am 21.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit Eröffnung des Verfahrens ist die Tätigkeit des vorläufigen Gläubigerausschusses beendet; ein neuer Ausschuss wurde eingesetzt. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.10.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 30.10.2024 um 13:00 Uhr im Amtsgericht Kleve angesetzt. Dort soll auch über die Bestätigung des Verwalters sowie die Einsetzung des Gläubigerausschusses beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 32/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 1980 eingetragenen Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gese…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 32/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 1980 eingetragenen Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kurt Schuhmacher Industriemontagen Verwaltungs GmbH, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Sommer, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn,
wird der Beschluss vom 21.06.2024 (Bestellung eines vorläufigen Verwalters) gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Rubrum wie folgt lautet:
der Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kurt Schuhmacher Industriemontagen Verwaltungs GmbH, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Sommer, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn.
38 IN 32/24
Amtsgericht Kleve, 21.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 32/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Kurt Schumacher Industriemontagen GmbH & Co. KG, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kurt Schumacher Industriemontagen Verwaltungs GmbH, Pascals…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 32/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Kurt Schumacher Industriemontagen GmbH & Co. KG, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kurt Schumacher Industriemontagen Verwaltungs GmbH, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Sommer, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn,
ist am 21.06.2024, um 11:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
38 IN 32/24
Amtsgericht Kleve, 21.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 32/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 1980 eingetragenen Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kurt Schuhmacher Indust…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 32/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 1980 eingetragenen Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kurt Schuhmacher Industriemontagen Verwaltungs GmbH, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Sommer, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 21.06.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Sparkasse am Niederrhein
vertr. d. Herr Daniel Schmidt, Ostring 4-7, 47441 Moers
Klaus Salemka, Neustraße 28, 47441 Moers
Michael Scholz, Lerchenstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist binnen einer Woche gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 30.10.2024, 13:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, 1. Etage, Sitzungssaal D 100.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 niedergelegt.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank AG Essen, IBAN: DE37 3602 0030 0009 6774 53, BIC: NBAGDE3EXXX.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
38 IN 32/24
Kleve, 01.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 32/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kurt Schuhmacher Industriemontagen Verwaltungs GmbH, Pascalstraße 31…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 32/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kurt Schuhmacher Industriemontagen Verwaltungs GmbH, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Sommer, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg
wird die Vergütung für das ehemalige Mitglied des Gläubigerausschusses, Herr Oliver Merckens, Högder Busch 1, 41238 Mönchengladbach wie folgt festgesetzt.
Vergütung EUR
Auslagen EUR
Endbetrag EUR
Die Vergütung ist dem Gläubigerausschussmitglied durch den Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse zu erstatten.
Gründe:
Mit Antrag vom 25.09.2024 hat, Herr Oliver Merckens, die Festsetzung einer Vergütung für seine Tätigkeit als ehemaliges Mitglied des Gläubigerausschusses beantragt.
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50,00 EUR und 300,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschussmitglieds zu berücksichtigen.
Die Tätigkeit des Gläubigerausschussmitglieds erstreckte sich gemäß der dem Vergütungsantrag als Anlage beigefügten Tätigkeitsliste über 22 Stunden. Der Insolvenzverwalter hat den Antrag geprüft und erhebt keine Beanstandungen. Auch die sachliche und rechnerische Prüfung durch das Insolvenzgericht ergab keine Beanstandungen.
Die Vergütung ist daher antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve oder dem Landgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve oder Landgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 eingesehen werden.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 eingesehen werden.
38 IN 32/24
Amtsgericht Kleve, 07.11.2024
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