Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kurz Personal GmbH ver.d.d.G.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 23424
EUID
DET2214V.HRB23424
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
139/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Peter Theile
Termine & Fristen
Antrag Vergütungsentnahme
15.07.2024
Beschluss Vergütungsfestsetzung
18.07.2024
Beschluss Änderung
23.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kurz Personal GmbH ist bereits eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Peter Theile, ist bestellt. Mit Beschluss vom 18.07.2024 wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, nachdem zuvor nur ein Vorschuss auf die Vergütung bestimmt war. Diese Änderung erfolgte von Amts wegen wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit. Der Insolvenzverwalter hat am 15.07.2024 beantragt, die festgesetzte Vergütung und Auslagen aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Das Amtsgericht Montabaur hat diesem Antrag stattgegeben. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 139/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kurz Personal GmbH ver.d.d.G., Boschring 20, 56422 Wirges (AG Montabaur, HRB 23424), vertr. d.: 1. Viktor Kurz, Boschring 20, 56422 Wirges, (Geschäftsführer),
wird der hiesige Beschluss vom 18.07.2024 wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit von Amts wegen…
14 IN 139/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kurz Personal GmbH ver.d.d.G., Boschring 20, 56422 Wirges (AG Montabaur, HRB 23424), vertr. d.: 1. Viktor Kurz, Boschring 20, 56422 Wirges, (Geschäftsführer),
wird der hiesige Beschluss vom 18.07.2024 wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit von Amts wegen geändert und anstatt eines Vorschusses auf die Vergütung die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Peter Theile wird die Zustimmung erteilt, der Insolvenzmasse die festgesetzte Vergütung und Auslagen für die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß der folgenden Berechnung zu entnehmen:
- EUR Vergütung des vorl. IV: Nettovergütung einschl. Erhöhung von 32,15 %
- EUR Auslagen nach §§ 4 und 8 InsVV,; Zustellungsauslagen
- EUR Umsatzsteuer f in Höhe von 19 %
- EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.07.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Entnahme seiner Vergütung aus der Insolvenzmasse. Die Festsetzung erfolgt auf Grundlage der Berechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters in seinem Antragsschreiben.
Die Vergütung für die vorläufige Verwaltung ist antragsgemäß festzusetzen. Die Erhöhungsgrundlagen sind ordnungsgemäß berechnet und begründet.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 23.07.2024
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