Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 9450
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Insolvenzprofil
Kutsch-WTW GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Weisstalstraße 16, 57234 Wilnsdorf
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 9450
EUID
DER2909.HRB9450
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
79 IN 40/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Meyer
Adresse
Ludgeristraße 54, 48143 Münster
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
05.02.2024
Anordnung Schlusstermin
06.06.2025
Zustimmung zur Schlussverteilung
10.06.2025
Frist zur schriftlichen Stellungnahme
06.08.2025
Aufhebung des Verfahrens
03.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Konstruktion, Herstellung, Projektsteuerung, Logistik und Vertrieb von Stahl- und Industriebauten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kutsch-WTW GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Meyer ist bestellt. Am 05.02.2024 ist der Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung festgelegt, zu der die Gläubiger schriftlich Stellung nehmen konnten. Am 06.06.2025 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 1.019.183,15 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 145.451,36 EUR zur Verfügung. Am 03.02.2026 ist das Hauptverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 40/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9450 eingetragenen Kutsch-WTW GmbH, Alter Kasernenring 10, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Kutsch, Kampstr. 21, 46325 Borken
wir…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 40/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9450 eingetragenen Kutsch-WTW GmbH, Alter Kasernenring 10, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Kutsch, Kampstr. 21, 46325 Borken
wird das Hauptverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
79 IN 40/18
Amtsgericht Münster, 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9450 eingetragenen Kutsch-WTW GmbH, Alter Kasernenring 10, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Kutsch, Kampstr. 21, 46325 Borken
…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9450 eingetragenen Kutsch-WTW GmbH, Alter Kasernenring 10, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Kutsch, Kampstr. 21, 46325 Borken
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heidland und Partner, Theodor-Heuss-Ring 38-40, 50668 Köln
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
06.08.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B aus.
79 IN 40/18
Amtsgericht Münster, 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9450 eingetragenen Kutsch-WTW GmbH, Alter Kasernenring 10, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Kutsch, Kampstr. 21, 46325 Borken
…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9450 eingetragenen Kutsch-WTW GmbH, Alter Kasernenring 10, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Kutsch, Kampstr. 21, 46325 Borken
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heidland und Partner, Theodor-Heuss-Ring 38-40, 50668 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ludgeristraße 54, 48143 Münster
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung x EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen x EUR
Zwischensumme xEUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x EUR x EUR
Endbetrag x EUR
Auf den festgesetzten Endbetrag ist der der Masse bereits entnommene Vorschuss in Höhe von x EUR brutto anzurechnen. Der danach noch verbleibende Restbetrag in Höhe von x EUR brutto kann der Insolvenzmasse ebenfalls entnommen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B eingesehen werden.
79 IN 40/18
Amtsgericht Münster, 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9450 eingetragenen Kutsch-WTW GmbH, Alter Kasernenring 10, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Kutsch, Kampstr. 21, 46325 Borken
…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9450 eingetragenen Kutsch-WTW GmbH, Alter Kasernenring 10, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Kutsch, Kampstr. 21, 46325 Borken
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heidland und Partner, Theodor-Heuss-Ring 38-40, 50668 Köln
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ludgeristraße 54, 48143 Münster in Anwendung der Vorschrift des § 11 Abs. 2 InsVV wie folgt neu festgesetzt:
Vergütung 17.524,49 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 500,00 EUR
Zwischensumme 18.024,49 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 18.024,49 EUR 3.424,65 EUR
Endbetrag 21.449,14 EUR
Der bereits mit Vergütungsbeschluss vom 28.08.2019 festgesetzte Betrag in Höhe von 23.384,79 EUR brutto ist hierauf in Anrechnung zu bringen. Der danach bislang zuviel festgesetzte Differenzbetrag in Höhe von 1.935,65 EUR brutto ist vom Insolvenzverwalter an die Masse zurückzugewähren.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B eingesehen werden.
79 IN 40/18
Amtsgericht Münster, 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9450 eingetragenen Kutsch-WTW GmbH, Alter Kasernenring 10, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Kutsch, Kampstr. 21, 46325 Borken
…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9450 eingetragenen Kutsch-WTW GmbH, Alter Kasernenring 10, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Kutsch, Kampstr. 21, 46325 Borken
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.019.183,15 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 145.451,36 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
79 IN 40/18
Amtsgericht Münster, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9450 eingetragenen Kutsch-WTW GmbH, Alter Kasernenring 10, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Kutsch, Kampstr. 21, 46325 Borken
…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9450 eingetragenen Kutsch-WTW GmbH, Alter Kasernenring 10, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Kutsch, Kampstr. 21, 46325 Borken
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heidland und Partner, Theodor-Heuss-Ring 38-40, 50668 Köln
wird bestimmt:
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 05.02.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss eines Vergleichs mit der Geschäftsführerin der Insolvenzschuldnerin, Frau Christiane Kutsch, zur Abgeltung von Haftungsansprüchen der Masse gemäß § 64 S. 1 GmbHG in Höhe von zuletzt 698.549,25 EUR gegen eine Zahlung durch die D&O-Versicherung, R + V Allgemeine Versicherung AG, in Höhe von 75.000,00 EUR, Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 09.01.2024 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B, eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
79 IN 40/18
Amtsgericht Münster, 15.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9450 eingetragenen Kutsch-WTW GmbH, Alter Kasernenring 10, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Kutsch, Kampstr. 21, 46325 Borken
…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9450 eingetragenen Kutsch-WTW GmbH, Alter Kasernenring 10, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christiane Kutsch, Kampstr. 21, 46325 Borken
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.11.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B niedergelegt.
79 IN 40/18
Amtsgericht Münster, 26.09.2024
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