Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kuzi Burger GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friedrichstr. 1, 42781 Haan
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 34240
EUID
DER1608.HRB34240
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
505 IN 155/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Uwe Paul
Adresse
Mankhauser Str, 7a, 42699 Solingen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.09.2025 , 13:34 Uhr
Eröffnung
17.12.2025 , 16:16 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.01.2026
Niederlegung Unterlagen
06.02.2026
Berichtstermin
25.02.2026
Prüfungstermin
25.02.2026
Anzeige Masseunzulänglichkeit
10.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben eines Gastronomiebetriebes, insbesondere die Ausgabe von Speisen und nichtalkoholischen Getränken zum Direktverzehr vor Ort und zum Mitnehmen einschließlich Lieferserivce.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuzi Burger GmbH sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Am 15.09.2025 wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Uwe Paul sowie ein Verbot für Drittschuldner zur Zahlung an die Schuldnerin sowie ein Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin (ausgenommen unbewegliche Gegenstände) angeordnet. Das Verfahren ist am 17.12.2025 um 16:16 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Dr. Uwe Paul. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 28.01.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.02.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuzi Burger GmbH ist am 17.12.2025 eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 15.09.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Dr. Uwe Paul zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren erfolgte aufgrund eines Antrags einer Gläubigerin wegen Zahlungsunfähigkei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuzi Burger GmbH ist am 17.12.2025 eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 15.09.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Dr. Uwe Paul zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren erfolgte aufgrund eines Antrags einer Gläubigerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Dr. Uwe Paul ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 28.01.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.02.2026. Spätestens ab dem 06.02.2026 werden die Forderungstabelle und Unterlagen zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Am 10.07.2026 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter bei Gericht eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 155/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 34240 eingetragenen Kuzi Burger GmbH, Friedrichstr. 1, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sabit Sadiku, Friedrichstraße 11 , 42781 Haan
wird wegen Zahlungsunfähi…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 155/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 34240 eingetragenen Kuzi Burger GmbH, Friedrichstr. 1, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sabit Sadiku, Friedrichstraße 11 , 42781 Haan
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.12.2025, um 16:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Uwe Paul, Mankhauser Str, 7a, 42699 Solingen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.02.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A298 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
505 IN 155/25
Wuppertal, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 155/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 34240 eingetragenen Kuzi Burger GmbH, Friedrichstr. 1, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sabit Sadiku, Friedrichstraße 11 , …
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 155/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 34240 eingetragenen Kuzi Burger GmbH, Friedrichstr. 1, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sabit Sadiku, Friedrichstraße 11 , 42781 Haan
ist am 15.09.2025, um 13:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Uwe Paul, Mankhauser Str, 7a, 42699 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 155/25
Amtsgericht Wuppertal, 15.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 155/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 34240 eingetragenen Kuzi Burger GmbH, Friedrichstr. 1, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sabit Sadiku, Friedrichstraße 11 , 42781 Haan…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 155/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 34240 eingetragenen Kuzi Burger GmbH, Friedrichstr. 1, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sabit Sadiku, Friedrichstraße 11 , 42781 Haan
ist am 09.07.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
505 IN 155/25
Amtsgericht Wuppertal, 10.07.2026
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