Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KVG International GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hirtengasse 4, 66953 Pirmasens
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 31703
EUID
DET3403V.HRB31703
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 50/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Christian Hanz
Termine & Fristen
Beschluss Festsetzung Vergütung
25.04.2024
Frist Beschwerde
09.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Güterbeförderung im Straßenverkehr, Nah- und Fernverkehr (Spedition) und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KVG International GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Christian Hanz hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Pirmasens hat mit Beschluss vom 25.04.2024 die Vergütung und Auslagen festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Als Berechnungsmasse wurde ein Betrag von 50.445,89 EUR zugrunde gelegt. Eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % sowie ein Zuschlag von 25 % wurden gewährt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist gestattet worden, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder befristete Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 50/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KVG International GmbH, Hirtengasse 4, 66953 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 31703), vertr. d.: 1. Marleen Bendix, als GF´in d. Fa. KVG International GmbH, Hirtengasse 4, 66953 Pirmasens, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenz…
1 IN 50/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KVG International GmbH, Hirtengasse 4, 66953 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 31703), vertr. d.: 1. Marleen Bendix, als GF´in d. Fa. KVG International GmbH, Hirtengasse 4, 66953 Pirmasens, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Pirmasens, 26.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 50/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KVG International GmbH, Hirtengasse 4, 66953 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 31703), vertr. d.: 1. Marleen Bendix, als GF´in d. Fa. KVG International GmbH, Hirtengasse 4, 66953 Pirmasens, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolven…
1 IN 50/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KVG International GmbH, Hirtengasse 4, 66953 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRB 31703), vertr. d.: 1. Marleen Bendix, als GF´in d. Fa. KVG International GmbH, Hirtengasse 4, 66953 Pirmasens, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Christian Hanz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Pirmasens eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.03.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 50.445,89 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat darüber hinaus einen Zuschlag in Höhe von 25 % geltend gemacht. Das Gericht sieht diesen aufgrund der zutreffenden Begründung im Vergütungsantrag als angemessen an.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 25.04.2024
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