Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 212635
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Insolvenzprofil
Kynast Steel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Osnabrück HRB 212635
EUID
DEP3313.HRB212635
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 58/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Peter Weeke
Adresse
Glandorfer Damm 48, 49536 Lienen
Termine & Fristen
Stichtag Prüfung
27.08.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kynast Steel GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Bersenbrück hat angeordnet, die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Als Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin wurde der 27.08.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 58/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kynast Steel GmbH, Artlandstraße 51, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 212635), vertr. d.: Peter Weeke, Glandorfer Damm 48, 49536 Lienen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. ge…
9 IN 58/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kynast Steel GmbH, Artlandstraße 51, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 212635), vertr. d.: Peter Weeke, Glandorfer Damm 48, 49536 Lienen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 16.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 58/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kynast Steel GmbH, Artlandstraße 51, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 212635), vertr. d.: Peter Weeke, Glandorfer Damm 48, 49536 Lienen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Sticht…
9 IN 58/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kynast Steel GmbH, Artlandstraße 51, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 212635), vertr. d.: Peter Weeke, Glandorfer Damm 48, 49536 Lienen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 12.09.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bersenbrück, 28.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 58/19: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Kynast Steel GmbH, Artlandstraße 51, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 212635), vertr. d.: Peter Weeke, Glandorfer Damm 48, 49536 Lienen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
St…
9 IN 58/19: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Kynast Steel GmbH, Artlandstraße 51, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 212635), vertr. d.: Peter Weeke, Glandorfer Damm 48, 49536 Lienen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 08.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 13.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 58/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kynast Steel GmbH, Artlandstraße 51, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 212635), vertr. d.: Peter Weeke, Glandorfer Damm 48, 49536 Lienen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt wo…
9 IN 58/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kynast Steel GmbH, Artlandstraße 51, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 212635), vertr. d.: Peter Weeke, Glandorfer Damm 48, 49536 Lienen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bersenbrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 230 % erhöht, abzüglich
Kappung Feststellungskosten, zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen, zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO, zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR zuzüglich der Mehrvergütung gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV in Höhe von EUR.
Angesichts des besonders umfangreichen und rechtlich schwierigen Verfahrens hat der Insolvenzverwalter Anspruch auf die prozentuale Erhöhung seiner Vergütung gemäß § 3 InsVV. Zu den einzelnen Erhöhungsfaktoren wird Bezug genommen auf den umfangreichen und detaillierten Antrag des Insolvenzverwalters vom 11.07.2024. Insgesamt ist dem Verwalter antragsgemäß eine Erhöhung von 230 % zugebilligt worden. Die Erhöhungsfaktoren bewegen sich im Rahmen der von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 326 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 13.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 58/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kynast Steel GmbH, Artlandstraße 51, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 212635), vertr. d.: Peter Weeke, Glandorfer Damm 48, 49536 Lienen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amts…
9 IN 58/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kynast Steel GmbH, Artlandstraße 51, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 212635), vertr. d.: Peter Weeke, Glandorfer Damm 48, 49536 Lienen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bersenbrück zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, WILLMERKÖSTER, Pariser Straße 6a, 49377 Vechta, Tel.: 04441-91498-0, Fax: 04441/91498-100, E-Mail: info@willmerkoester.de, Internet: www.willmerkoester.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 331.793,03 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.846.632,92 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bersenbrück, 16.09.2024
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