Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
M. Pricken Transport GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Schlesierweg 7, 38228 Salzgitter
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 200590
EUID
DEP1103.HRB200590
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 117/24 c
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.07.2024 , 11:30 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
10.01.2025
Prüfungstermin / Forderungsanmeldefrist
27.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Transport, Kurierdienst, Vermittlung von Transporten, Speditionsleistungen und sonstiger damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen jedweder Art, auch der Haus und Grundstückspflege sowie des Erwerbs oder der Beteiligung an solchen Unternehmen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Pricken Transport GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen des Amtsgerichts Braunschweig. Im ersten Schritt wurde am 19.07.2024 im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Christian Hausherr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. In einer späteren Bekanntmachung vom 27.02.2025 wird das laufende Insolvenzverfahren fortgeführt. Dabei werden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren mit einem Stichtag zum 27.03.2025 geprüft. Als Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die geprüften Forderungen wurde ebenfalls der 27.03.2025 bestimmt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Pricken Transport GmbH ist anhängig. Am 19.07.2024 ist im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Christian Hausherr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter a…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Pricken Transport GmbH ist anhängig. Am 19.07.2024 ist im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Christian Hausherr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter am 10.01.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten voraussichtlich nicht ausreicht. Die nachträglich angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 27.03.2025 geprüft. Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, ist der 27.03.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 117/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M. Pricken Transport GmbH, Schlesierweg 7, 38228 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 200590), vertr. d.: Michael Pricken, (Geschäftsführer), ist am 19.07.2024 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. …
275 IN 117/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M. Pricken Transport GmbH, Schlesierweg 7, 38228 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 200590), vertr. d.: Michael Pricken, (Geschäftsführer), ist am 19.07.2024 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448051, Fax: 0531/ 244 8080, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 19.07.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 117/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Pricken Transport GmbH, Schlesierweg 7, 38228 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 200590), vertr. d.: Michael Pricken, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 27.03.2025 geprüft.
Die …
275 IN 117/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Pricken Transport GmbH, Schlesierweg 7, 38228 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 200590), vertr. d.: Michael Pricken, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 27.03.2025 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 27.03.2025 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 27.02.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 117/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Pricken Transport GmbH, Schlesierweg 7, 38228 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 200590), vertr. d.: Michael Pricken, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 10.01.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fällige…
275 IN 117/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Pricken Transport GmbH, Schlesierweg 7, 38228 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 200590), vertr. d.: Michael Pricken, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 10.01.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten voraussichtlich nicht ausreicht.
Amtsgericht Braunschweig, 22.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
275 IN 117/24 c: Über das Vermögen der M. Pricken Transport GmbH, Schlesierweg 7, 38228 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 200590), vertr. d.: Michael Pricken, (Geschäftsführer), ist am 19.09.2024 um 09:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6,…
275 IN 117/24 c: Über das Vermögen der M. Pricken Transport GmbH, Schlesierweg 7, 38228 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 200590), vertr. d.: Michael Pricken, (Geschäftsführer), ist am 19.09.2024 um 09:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448051, Fax: 0531/ 244 8080, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.11.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 16.12.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.11.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (16.12.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 24.09.2024
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