Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 131659

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

KYT Holding AG

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
AG
Bundesland
Hessen
Adresse
Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 131659
EUID
DEM1201.HRB131659

Insolvenzgericht

Gericht
Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 582/24 K-15-8
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Name
Insolvenzverwalterin

Termine & Fristen

Forderungsanmeldefrist
04.08.2025
Widerspruchsfrist
18.08.2025

Gegenstand des Unternehmens

1. Die Gesellschaft ist die Holding-Gesellschaft der KYT-Gruppe. Hauptzweck der von der Holding-Gesellschaft gehaltenen Unternehmen, sind Finanz- und Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit innovativen digitalen Assets. 2. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen, insbesondere an Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstituten im In- und Ausland, für eigene Rechnung. Die Gesellschaft kann auch Unternehmen gründen. 3. Zum Unternehmensgegenstand gehört auch, nicht regulierte Bankgeschäfte ausschließlich mit Tochterunternehmen zu betreiben und sonstige Dienstleistungen, soweit diese nicht aufgrund eines Gesetzes einer besonderen Erlaubnis bedürfen, gegenüber den Tochterunternehmen zu erbringen und Rechtsgeschäfte und Handlungen vorzunehmen, die für die Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar erforderlich oder nützlich sind.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KYT Holding AG ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat die Prüfung der bis zum 04.08.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger, die Insolvenzverwalterin und die Schuldnerin können bis zum 18.08.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

810 IN 582/24 K-15-8 In dem Insolvenzverfahren KYT Holding AG, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131659), vertreten durch: 1. Marius Schwarz, (Vorstand), 2. Michael Wild, (Vorstand), wird die Prüfung der bis zum 04.08.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insol…

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