Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ISB-Cargo GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Cargo City Süd Geb. 571, 60549 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 120562
EUID
DEM1201.HRB120562
Insolvenzgericht
Gericht
Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 617/23 I-2-5
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Nebahat Bayram
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
30.06.2025
Widerspruchsfrist
14.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Logistik und Cargotransporte
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren gegen die ISB-Cargo GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin Nebahat Bayram hat die Prüfung der bis zum 30.06.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 14.07.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 617/23 I-2-5 In dem Insolvenzverfahren ISB-Cargo GmbH, Cargo City Süd Geb. 571, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 120562),
vertreten durch:
Nebahat Bayram, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 30.06.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftli…
810 IN 617/23 I-2-5 In dem Insolvenzverfahren ISB-Cargo GmbH, Cargo City Süd Geb. 571, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 120562),
vertreten durch:
Nebahat Bayram, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 30.06.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 14.07.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 21.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 617/23 I-2-5: In dem Insolvenzverfahren ISB-Cargo GmbH, Cargo City Süd Geb. 571, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 120562), vertr. d.: Nebahat Bayram, (Geschäftsführerin), wurden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer…
810 IN 617/23 I-2-5: In dem Insolvenzverfahren ISB-Cargo GmbH, Cargo City Süd Geb. 571, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 120562), vertr. d.: Nebahat Bayram, (Geschäftsführerin), wurden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 18.854,79 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 617/23 I-2-5 In dem Insolvenzverfahren ISB-Cargo GmbH, Cargo City Süd Geb. 571, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 120562),
vertreten durch:
Nebahat Bayram, (Geschäftsführerin), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzma…
810 IN 617/23 I-2-5 In dem Insolvenzverfahren ISB-Cargo GmbH, Cargo City Süd Geb. 571, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 120562),
vertreten durch:
Nebahat Bayram, (Geschäftsführerin), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 31.08.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 617/23 I-2-5 In dem Insolvenzverfahren ISB-Cargo GmbH, Cargo City Süd Geb. 571, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 120562),
vertreten durch: Nebahat Bayram, (Geschäftsführerin),
soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe € 158.803,90 zur Insolvenztabelle festgestel…
810 IN 617/23 I-2-5 In dem Insolvenzverfahren ISB-Cargo GmbH, Cargo City Süd Geb. 571, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 120562),
vertreten durch: Nebahat Bayram, (Geschäftsführerin),
soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe € 158.803,90 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von € 18.617,19 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin sowie weitere Masseverbindlichkeiten.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main - Insolvenzgericht - zur Einsicht aller Beteiligten gemäß § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gemäß §§ 189,194 InsO wird verwiesen.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.