Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 91095
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KYTO Roastery GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Fichtenstraße 70, 40233 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 91095
EUID
DER1101.HRB91095
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 110/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul
Adresse
Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.06.2025 , 13:32 Uhr
Eröffnung
30.09.2025 , 16:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.11.2025
Prüfungstermin
09.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Kaffeeprodukten, sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Der Ankauf und die Lagerung von Kaffeebohnen, deren Weiterverarbeitung und Röstung sowie Verpackung von Röstkaffee. Der Betrieb von Cafes mit dem Verkauf von Mahlzeiten, von Snacks, Salaten, Eis, Fingerfood, Gebäck und von Getränken, insbesondere von Kaffee und Kaffeespezialitäten nebst Cateringservices. Der Betrieb eines Online Handels mit Waren aller Art insbesondere mit Kaffee und Kaffeemaschinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der KYTO Roastery GmbH, Fichtenstraße 70, 40233 Düsseldorf, ist am 02.06.2025 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen sowie die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Uwe Paul erfolgt. Das Insolvenzverfahren ist am 30.09.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Dr. Uwe Paul ist bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 18.11.2025 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin findet am 09.12.2025 statt. Am 06.11.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 110/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91095 eingetragenen KYTO Roastery GmbH, Fichtenstraße 70, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mükremin Demir,
ist am 0…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 110/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91095 eingetragenen KYTO Roastery GmbH, Fichtenstraße 70, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mükremin Demir,
ist am 02.06.2025, um 13:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 110/25
Amtsgericht Düsseldorf, 02.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 110/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91095 eingetragenen KYTO Roastery GmbH, Fichtenstraße 70, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mükremin Demir,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschul…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 110/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91095 eingetragenen KYTO Roastery GmbH, Fichtenstraße 70, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mükremin Demir,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.09.2025, um 16:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 25.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 110/25
Düsseldorf, 30.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 110/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91095 eingetragenen KYTO Roastery GmbH, Fichtenstraße 70, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mükremin Demir,
ist am 06.11.2025 …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 110/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 91095 eingetragenen KYTO Roastery GmbH, Fichtenstraße 70, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mükremin Demir,
ist am 06.11.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
505 IN 110/25
Amtsgericht Düsseldorf, 07.11.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.