Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
L. C. Schauer Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Krähenbergstr. 14, 30855 Langenhagen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 208143
EUID
DEP2305.HRB208143
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
909 IN 544/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Steuerberater Diplom-Kaufmann Jens Rüdiger
Adresse
Sutelstraße 7 a, 30659 Hannover
Telefon
0511 35399160
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
06.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Dachdecker- und Bauklempnerarbeiten sowe die Herstellung und Reparatur von Dachstühlen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der L. C. Schauer Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Jens Rüdiger hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 7.777,08 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 50.260,68 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme niedergelegt. Zudem sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden; die Berechnungsmasse beträgt 8.941,88 EUR. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung wurde auf den 06.05.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingehen. Die Zustellungskosten wurden mit 39,20 EUR zuzüglich Umsatzsteuer festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 544/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der L. C. Schauer Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt), Krähenbergstraße 14, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 208143), vertr. d.: Christoph Schauer, Ferdinand-Wallbrecht-Straße 47, 30163 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
…
909 IN 544/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der L. C. Schauer Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt), Krähenbergstraße 14, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 208143), vertr. d.: Christoph Schauer, Ferdinand-Wallbrecht-Straße 47, 30163 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Steuerberater Diplom-Kaufmann Jens Rüdiger, Sutelstraße 7 a, 30659 Hannover, Tel.: 0511 35399160, Fax: 0511 35399166, E-Mail: hannover@bosse-ruediger.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 7.777,08 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 50.260,68 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 27.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 544/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der L. C. Schauer Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt), Krähenbergstraße 14, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 208143), vertr. d.: Christoph Schauer, Ferdinand-Wallbrecht-Straße 47, 30163 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der …
909 IN 544/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der L. C. Schauer Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt), Krähenbergstraße 14, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 208143), vertr. d.: Christoph Schauer, Ferdinand-Wallbrecht-Straße 47, 30163 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 06.05.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 27.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 544/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der L. C. Schauer Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt), Krähenbergstraße 14, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 208143), vertr. d.: Christoph Schauer, Ferdinand-Wallbrecht-Straße 47, 30163 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des I…
909 IN 544/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der L. C. Schauer Dachtechnik UG (haftungsbeschränkt), Krähenbergstraße 14, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 208143), vertr. d.: Christoph Schauer, Ferdinand-Wallbrecht-Straße 47, 30163 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Steuerberater Diplom-Kaufmann Jens Rüdiger festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 8.941,88 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 39,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 14 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 27.02.2024
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