Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
L & L Gastro UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schillerstraße 5, 32052 Herford
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 19163
EUID
DER2108.HRB19163
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 264/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Frank Schorisch
Adresse
Berliner Straße 3, 32052 Herford
Termine & Fristen
Antragseingang
19.03.2025
Eröffnung
26.06.2025 , 12:56 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.08.2025
Einsichtnahme Unterlagen
02.09.2025
Prüfungstermin
16.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Restaurants.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der L & L Gastro UG (haftungsbeschrenkt) ist am 26.06.2025 um 12:56 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag einer Gläubigerin, der am 19.03.2025 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank Schorisch ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.08.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger sind aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 16.09.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters sind ab dem 02.09.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 264/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19163 eingetragenen L & L Gastro UG (haftungsbeschränkt), Schillerstraße 5, 32052 Herford, früherer Name: Hoffmann Gastro UG (haftungsbeschränkt), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 264/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19163 eingetragenen L & L Gastro UG (haftungsbeschränkt), Schillerstraße 5, 32052 Herford, früherer Name: Hoffmann Gastro UG (haftungsbeschränkt), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rajdin Özden,
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Restaurants
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.06.2025, um 12:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank Schorisch, Berliner Straße 3, 32052 Herford.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 16.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zum Antrag des Insolvenzverwalters, ihn zu ermächtigen, hinsichtlich möglicher Haftungsansprüche gegenüber dem Geschäftsführer und eventueller Anfechtungsansprüche mit den Beteiligten der Sach- und Rechtslage nach angemessene Vergleiche abzuschließen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.122 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 264/25
Bielefeld, 26.06.2025
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