Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
L9 Gastro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Kurze-Geismar-Straße 9, 37073 Göttingen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 205952
EUID
DEP2204.HRB205952
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
74 IN 142/24 GOE
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.11.2024 , 13:40 Uhr
Erteilung Einzelermächtigung
22.01.2025
Eröffnung
01.02.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Nach Erteilung der dazu erforderlichen behördlichen Genehmigung und Konzession der Betrieb eines Restaurants mit herkömmlicher Bedienung sowie der damit im Zusammenhang stehenden gastronomischen Dienstleistungen im Rahmen einer Schank- und Speisewirtschaft sowie außer Haus (Catering)
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der L9 Gastro GmbH in Göttingen ist am 01.02.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 27.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden sowie bestehende Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind angewiesen, Leistungen an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Die Entscheidung des Amtsgerichts Göttingen vom 05.02.2025 kann von der Schuldnerin sowie weiteren Beteiligten innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen angefochten werden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Über das Vermögen der L9 Gastro GmbH ist am 01.02.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zuvor waren im Antragsverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die vorläufige Verwaltung ab dem 21.11.2024 sowie die Einzelermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters ab dem 22.01.2025. Rec…
Über das Vermögen der L9 Gastro GmbH ist am 01.02.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zuvor waren im Antragsverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die vorläufige Verwaltung ab dem 21.11.2024 sowie die Einzelermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters ab dem 22.01.2025. Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 27.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 142/24 GOE: Über das Vermögen der L9 Gastro GmbH, Kurze-Geismar-Straße 9, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 205952), vertr. d.: Jan Schilling, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel, Reinhäuser Landstraß…
74 IN 142/24 GOE: Über das Vermögen der L9 Gastro GmbH, Kurze-Geismar-Straße 9, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 205952), vertr. d.: Jan Schilling, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel, Reinhäuser Landstraße 38, 37083 Göttingen, Tel.: 0551/381450-10, Fax: 0551/381450-29, E-Mail: info@staufenbiel-rae.de, Internet: www.staufenbiel-rae.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.03.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 05.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 142/24 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der L9 Gastro GmbH, Kurze-Geismar-Straße 9, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 205952), vertr. d.: Jan Schilling, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 21.11.2024 um 13:40 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltun…
74 IN 142/24 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der L9 Gastro GmbH, Kurze-Geismar-Straße 9, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 205952), vertr. d.: Jan Schilling, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 21.11.2024 um 13:40 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 22.01.2025
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