Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LA 01 Invest GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Ludwig-Erhart-Straße 13a, 84034 Landshut
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landshut HRB 13318
EUID
DED2404V.HRB13318
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landshut
Aktenzeichen
000101-25 FB
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Bauer & Partner PartmbB
Adresse
Augustenstraße 19, 93049 Regensburg
Termine & Fristen
Bekanntmachung
18.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Projektentwicklung von bebauten und unbebauten Grundstücken, deren Nutzungsüberlassung, insbesondere Vermietung und Verwaltung, sowie deren sonstige Verwertung auf ausschließlich eigene Rechnung. Die Errichtung von Zweigniederlassungen ist zulässig.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LA 01 Invest GmbH, vertreten durch den Liquidator Boadu Bernhard Kwasi, wurde auf Antrag der Schuldnerin beim Amtsgericht Landshut beantragt. Der Geschäftszweig umfasst die Projektentwicklung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie deren Vermietung und Verwaltung. Die Rechtsanwälte Bauer & Partner PartmbB in Regensburg sind als Verfahrensbevollmächtigte bestellt. Das Gericht hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Landshut einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 13/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
LA 01 Invest GmbH, Ludwig-Erhart-Straße 13a, 84034 Landshut, vertreten durch den Liquidator Boadu Bernhard Kwasi
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 13318
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bauer & Partner PartmbB, …
IN 13/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
LA 01 Invest GmbH, Ludwig-Erhart-Straße 13a, 84034 Landshut, vertreten durch den Liquidator Boadu Bernhard Kwasi
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 13318
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bauer & Partner PartmbB, Augustenstraße 19, 93049 Regensburg, Gz.: 000101-25 FB
Geschäftszweig/Beschäftigung: Projektentwicklung v. bebauten u. unbebauten Grundstücken, deren Nutzungsüberlassung, insbes. Vermietung u. Verwaltung, sowie deren sonst. Verwertung auf ausschließlich eigene Rechnung. Die Errichtung v. Zweigniederlassungen ist zulässig.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 18.05.2026
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