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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der la compostela GmbH, deren Geschäftszweck die Entwicklung, der Erwerb, die Weiterveräußerung und Vermarktung von Marken, Patenten und Designs umfasst, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung stützt sich auf § 26 Abs. 1 InsO. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 110387 eingetragen. Geschäftsführer sind Dirk Altjohann und Marc Cassio Helmut Bernard Burger. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, einzulegen. Sie muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft oder Erledigung des Verfahrens Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Die Beschwerde soll begründet werden. Das Verfahren ist damit im Antragsstadium beendet, da die Eröffnung mangels Masse verweigert wurde.
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