Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
La Nuova Casa GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Landsberger Str. 368-374, 80687 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRA 72985
EUID
DED2601V.HRA72985
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1500 IN 1169/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner
Kanzlei
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner
Adresse
Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt
Termine & Fristen
Beschlussfassung Vergleiche
26.09.2024 , 10:00 Uhr
Beschlussfassung Vergleiche
10.06.2025 , 10:00 Uhr
Beschlussfassung Vergleiche
04.12.2025 , 12:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Nuova Casa GmbH & Co. KG sind mehrere Termine zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu Vergleichsregelungen anberaumt. Im ersten Termin am 10.06.2025 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 101, Infanteriestraube 5, München, stehen Vergleiche mit der Siemens Betriebskrankenkasse, der VIACTIV Krankenkasse, der BKK Linde und der AOK Baden-Württemberg zur Abstimmung, welche anfechtungsrechtliche Rückgewährforderungen durch Zahlung bestimmter Vergleichsbeträge abgelten sollen. Ein weiterer Termin findet am 04.12.2025 um 12:00 Uhr im Sitzungssaal 102, Infanteriestraße 5, München statt. Hierbei geht es um die Zustimmung zu Vergleichen mit dem Finanzamt Bayern (Abgeltung der Rückgewähranforderungen durch Zahlung von 7.438.101,44 EUR), der Techniker Krankenkasse (Abgeltung durch Zahlung von 1.700.000,00 EUR) sowie einen Vergleich des Insolvenzverwalters mit der Commerzbank AG über die Abgeltung von Anfechtungsansprüchen durch Zahlung von 1.570.000,00 EUR und Verzicht auf Sicherheiten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Nuova Casa GmbH & Co. KG ist eröffnet und läuft. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, Aktenzeichen 1500 IN 1169/23. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Brinkmann & Partner in Frankfurt. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Vergleiche zur Abgeltung …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der La Nuova Casa GmbH & Co. KG ist eröffnet und läuft. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, Aktenzeichen 1500 IN 1169/23. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Brinkmann & Partner in Frankfurt. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Vergleiche zur Abgeltung anfechtungsrechtlicher Rückgewährforderungen beschlossen bzw. beantragt. Ein Vergleich mit der Siemens Betriebskrankenkasse (78.124,33 EUR), der VIACTIV Krankenkasse (40.000,00 EUR) und der BKK Linde (55.000,00 EUR) wurde bereits gefasst. Weitere Vergleiche mit der AOK Baden-Württemberg (611.255,61 EUR), dem Finanzamt Bayern (7.438.101,44 EUR) und der Techniker Krankenkasse (1.700.000,00 EUR) sowie ein Vergleich mit der Commerzbank AG (1.570.000,00 EUR) wurden zur Beschlussfassung in der Gläubigerversammlung vorgelegt. Ein Vergleich mit dem Finanzamt Österreich über 20.000,00 EUR war ebenfalls Gegenstand einer Beschlussfassung. Zudem wurde die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses, Rechtsanwalt Till Buschmann, festgesetzt. Die nächsten Termin zur Beschlussfassung über die genannten Vergleiche mit den Krankenkassen, dem Finanzamt und der Bank ist für den 04.12.2025 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 1169/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
La Nuova Casa GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 368 - 374, 80687 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LA NUOVA CASA Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mazzali Erve
Registergericht: Amtsgericht München …
1500 IN 1169/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
La Nuova Casa GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 368 - 374, 80687 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LA NUOVA CASA Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mazzali Erve
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 72985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zu den folgenden Vergleichen
1) Vergleich mit der Siemens Betriebskrankenkasse gemäß Erklärung der Krankenkasse vom 31.10.2024, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewährforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrags von 78.124,33 EUR abgegolten sind.
2) Vergleich mit der VIACTIV Krankenkasse gemäß Erklärung der Krankenkasse vom 11.10.2024, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewährforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrags von 40.000,00 EUR abgegolten sind.
3) Vergleich mit der BKK Linde gemäß Erklärung der Krankenkasse vom 10.10.2024, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewährforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrags von 55.000,00 EUR abgegolten sind.
4) Vergleich mit der AOK Baden-Württemberg vom 21.01.2025, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewährforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrags von 611.255,61 EUR abgegolten sind.
wird bestimmt auf
Dienstag, 10.06.2025, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 1169/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
La Nuova Casa GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 368 - 374, 80687 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LA NUOVA CASA Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mazzali Erve
Registergericht: Amtsgericht München …
1500 IN 1169/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
La Nuova Casa GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 368 - 374, 80687 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LA NUOVA CASA Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mazzali Erve
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 72985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zu folgenden Vergleichen:
1) Vergleich mit dem Finanzamt Bayern vom 22. / 27.10.2025, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewähranforderungen nebst Zinsen und Kosten durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 7.438.101,44 EUR abgegolten sind.
2) Vergleich mit der Techniker Krankenkasse vom 04. / 05.11.2025, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewähranforderungen nebst Zinsen und Kosten durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 1.700.000,00 abgegolten sind.
3) Vergleich durch den Insolvenzverwalter mit der Commerzbank AG über die Abgeltung von Anfechtungsansprüchen durch Zahlung eines Betrags von € 1.570.000,00 sowie dem Verzicht auf Sicherheiten zu.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 04.12.2025, 12:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 1169/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
La Nuova Casa GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 368 - 374, 80687 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LA NUOVA CASA Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mazzali Erve
Registergericht: Amtsgericht München …
1500 IN 1169/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
La Nuova Casa GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 368 - 374, 80687 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LA NUOVA CASA Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mazzali Erve
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 72985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt
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Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Till Buschmann wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 30.11.2023.Grundsätzlich bestimmt § 17 InsVV dass die Vergütung des Mitgliedes des vorläufigen Gläubigerausschusses zwischen 34,00 EUR und 95,00 EUR je Stunde beträgt. Das Gericht ist berechtigt, bei besonderen Umständen Stundensätze festzulegen, die den in § 17 Abs. 1 Satz 1 InsVV genannten oberen Betrag übersteigen. Für die Vergütung eines Gläubigerausschussmitglieds kann ein Stundensatz von bis zu 300,00 € gerechtfertigt sein, wenn die Tätigkeit besonders umfangreich und das Mitglied als Rechtsanwalt qualifiziert ist, vgl. BGH v. 14.01.2021 - IX ZB 71/18, AG Bremen v. 15.12.2015 - 40 IN 588/05.
Das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschuss Rechtsanwalt Till Buschmann verfügt über 17 Jahre Berufserfahrung im Bereich Restrukturierung- und Insolvenzrecht. In seinem Antrag vom 30.11.2023 beantragte er einen Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR für neun Stunden Tätigkeit. Der Insolvenzverwalter teilte mit Schreiben vom 19.12.2023 mit, dass der vorl. Gläubigerausschuss in acht Sitzungen vertreten war. Weiter teilte der Insolvenzverwalter mit, dass seinerseits keine Bedenken gegen den Vergütungsantrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Till Buschmann bestehen würden.
Für seine Tätigkeit als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bis zur Einsetzung war dem Mitglied des Gläubigerausschusses eine einmalige Vergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 1169/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
La Nuova Casa GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 368 - 374, 80687 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LA NUOVA CASA Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mazzali Erve
Registergericht: Amtsgericht München …
1500 IN 1169/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
La Nuova Casa GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 368 - 374, 80687 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LA NUOVA CASA Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mazzali Erve
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 72985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über 1.) Zustimmung zum Vergleich, wonach die mit Schreiben
vom 17.04.2024 geltend gemachten Anfechtungsforderungen zwischen dem Finanzamt Österreich auf der einen Seite sowie dem Insolvenzverwalter auf der anderen Seite durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 20.000,00 abgegolten sind.
2.) Für den Fall, dass die Gläubigerversammlung der Vergleichslösung gemäß Ziff. 1 dieses Antrags nicht zustimmt, stimmt die Gläubigerversammlung einer, gerichtlichen Geltendmachung der mit Schreiben vom 17.04.2024 geltend gemachten Anfechtungsforderungen gegenüber dem Finanzamt Österreich vor einem österreichischen Gericht zu.
3.) Für den Fall, dass die Gläubigerversammlung den Anträgen gemäß Ziff. 1 und Ziff. 2 nicht zustimmt, stimmt die Gläubigerversammlung einer gerichtlichen Geltendmachung der mit Schreiben vom 17.04.2024 geltend gemachten Anfechtungsforderungen gegenüber dem Finanzamt Österreich vor einem deutschen Gericht zu.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 26.09.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.09.2024
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