Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 218933
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
lab GmbH - crossmedia connection
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Josef-Baumann-Straße 37b, 44805 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Osnabrück HRB 218933
Stammkapital
50.000,00 EUR
EUID
DEP3313.HRB218933
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 447/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.05.2026 , 11:32 Uhr
Eröffnung
30.06.2026 , 09:37 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.08.2026
Prüfungstermin
23.09.2026
Prüfungstermin
23.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Eine Fullservice Agentur von Medien für jegliche crossmediale Medienkanäle wie Print-, Online- , Film- und Socialmedia- Medien. Dazu gehört die Planung, Konzeption, Erstellung und Produktion von Medien, sowie Dienstleistungen und das Betreiben von serverbasierten Kommunikationssystemen, Digitaldruck- und die Weiterverarbeitung von Printprodukten. Die Gestaltung und Umsetzung jeglicher Daten, die für die verschiedenen Medienkanäle benötigt werden, Handel mit unterschiedlichen Dienstleistungen und Medien.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Medien, Werbung & Marketing
Subbranche
Werbeagenturen
Nebenbranche
Druck, Papier & Verpackung
Geschäftstätigkeit
Fullservice-Agentur für crossmediale Planung, Konzeption und Produktion sowie Digitaldruck und Weiterverarbeitung von Printprodukten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der lab GmbH - crossmedia connection ist am 08.05.2026 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Kai Bartelt bestellt. Am 30.06.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin eröffnet worden. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 23.09.2026 statt. Forderungen sind bis zum 12.08.2026 anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 26.08.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der lab GmbH - crossmedia connection, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 218933, ist am 08.05.2026 um 11:32 Uhr angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai Bartelt bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über G…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der lab GmbH - crossmedia connection, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 218933, ist am 08.05.2026 um 11:32 Uhr angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai Bartelt bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen.
Am 30.06.2026 um 09:37 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.04.2026 eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai Bartelt ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 23.09.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 26.08.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Am 09.10.2026 ist angeordnet worden, dass die noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Es sollen die Forderungen im Rang 0 (§ 38 InsO) mit den laufenden Nummern 1 bis 18 geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 23.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch bei Gericht eingehen.
Am 07.10.2026 ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 447/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 218933 eingetragenen lab GmbH - crossmedia connection, Josef-Baumann-Str. 37b, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Rudenh…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 447/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 218933 eingetragenen lab GmbH - crossmedia connection, Josef-Baumann-Str. 37b, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Rudenhaus, Dumberger Straße 61, 45289 Essen und Herrn Ludger Lanwert, Dürerstraße 12, 44795 Bochum
Geschäftszweig: Eine Fullservice Agentur von Medien für jegliche crossmediale Medienkanäle wie Print-, Online-, Film- und Socialmedia-Medien.
ist am 08.05.2026, um 11:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Kai Bartelt, Kohlenstr. 70, 44795 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 447/26
Amtsgericht Bochum, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 447/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 218933 eingetragenen lab GmbH - crossmedia connection, Josef-Baumann-Str. 37b, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Rudenhaus, Dumberger Straße 61, 45289 Esse…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 447/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 218933 eingetragenen lab GmbH - crossmedia connection, Josef-Baumann-Str. 37b, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Rudenhaus, Dumberger Straße 61, 45289 Essen und Herrn Ludger Lanwert, Dürerstraße 12, 44795 Bochum
Geschäftszweig: Eine Fullservice Agentur von Medien für jegliche crossmediale Medienkanäle wie Print-, Online-, Film- und Socialmedia-Medien.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.06.2026, um 09:37 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Kai Bartelt, Kohlenstr. 70, 44795 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.09.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 26.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.33 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 447/26
Bochum, 30.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 447/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 218933 eingetragenen lab GmbH - crossmedia connection, Josef-Baumann-Str. 37b, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Rudenhaus, Dumbe…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 447/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 218933 eingetragenen lab GmbH - crossmedia connection, Josef-Baumann-Str. 37b, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Rudenhaus, Dumberger Straße 61, 45289 Essen und Herrn Ludger Lanwert, Dürerstraße 12, 44795 Bochum
wird angeordnet:
Die noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es sollen geprüft werden:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 1 bis lfd. Nr. 18
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.33 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 447/26
Amtsgericht Bochum, 09.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 447/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 218933 eingetragenen lab GmbH - crossmedia connection, Josef-Baumann-Str. 37b, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Rudenhaus, Dumbe…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 447/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 218933 eingetragenen lab GmbH - crossmedia connection, Josef-Baumann-Str. 37b, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Rudenhaus, Dumberger Straße 61, 45289 Essen und Herrn Ludger Lanwert, Dürerstraße 12, 44795 Bochum
ist am 07.10.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 447/26
Amtsgericht Bochum, 09.10.2026
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