Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LABESTservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Oberbilker Allee 53, 40223 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 86997
EUID
DER1101.HRB86997
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 115/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Till Forster
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Telefon
0211/5406800
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.05.2026 , 14:02 Uhr
Eröffnung
24.08.2026 , 20:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.10.2026
Prüfungstermin
26.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb und die Bereitstellung von Software as a Service (SaaS) Dienstleistung, sowie den technischen und operativen Support nebst Consulting im Bereich der Lager- und Warenwirtschaft.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 22.05.2026 um 14:02 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LABESTservice GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86997 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Dirk Piethe. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Till Forster bestellt. Es sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LABESTservice GmbH ist am 24.08.2026 um 20:50 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 18.05.2026 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 22.05.2026 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter is…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LABESTservice GmbH ist am 24.08.2026 um 20:50 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 18.05.2026 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 22.05.2026 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Till Forster ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 05.10.2026. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 26.10.2026 statt. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 115/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86997 eingetragenen LABESTservice GmbH, Oberbilker Allee 53, 40223 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Piethe,
ist am 22.05.2…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 115/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86997 eingetragenen LABESTservice GmbH, Oberbilker Allee 53, 40223 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Piethe,
ist am 22.05.2026, um 14:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Till Forster, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 115/26
Amtsgericht Düsseldorf, 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 115/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86997 eingetragenen LABESTservice GmbH, Oberbilker Allee 53, 40223 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Piethe,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 24.08.202…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 115/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86997 eingetragenen LABESTservice GmbH, Oberbilker Allee 53, 40223 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Piethe,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 24.08.2026, um 20:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Till Forster, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/5406800, Fax: 0211540680199.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.10.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 12.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
500 IN 115/26
Düsseldorf, 24.08.2026
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