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Insolvenzprofil
Ladocsi & Team Heizungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Inneboltstraße 103, 47506 Neukirchen-Vluyn
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 5383
EUID
DER1304.HRB5383
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
39 IN 55/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Mark Steh
Adresse
Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.01.2024 , 13:58 Uhr
Eröffnung
28.03.2024 , 09:11 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.05.2024
Berichtstermin
04.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
die Planung, die Montage und der Verkauf von Gas-, Wasser- und Zentralheizungsanlagen sowie die Durchführung des Werkskundendienstes für Öl- und Gasbrenner. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten, überhaupt alle Geschäfte tätigen, die den Zwecken der Gesellschaft förderlich sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ladocsi & Team Heizungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist am 28.03.2024 um 09:11 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag der Schuldnerin ist am 18.12.2023 bei Gericht eingegangen. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 16.01.2024 um 13:58 Uhr angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Mark Steh zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist derselbe Rechtsanwalt ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 14.05.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 04.06.2024. Am 04.04.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingegangen. Die Unterlagen liegen ab dem 21.05.2024 zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 55/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5383 eingetragenen Ladocsi & Team Heizungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Inneboltstraße 103, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Notge…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 55/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5383 eingetragenen Ladocsi & Team Heizungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Inneboltstraße 103, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Notgeschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Jan Theo Baumann, Nassauerallee 57, 47533 Kleve
ist am 16.01.2024, um 13:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
39 IN 55/23
Amtsgericht Kleve, 16.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 55/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5383 eingetragenen Ladocsi & Team Heizungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Inneboltstraße 103, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Notgeschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Jan…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 55/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5383 eingetragenen Ladocsi & Team Heizungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Inneboltstraße 103, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Notgeschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Jan Theo Baumann, Nassauerallee 57, 47533 Kleve
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.03.2024, um 09:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 04.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 21.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -5 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
39 IN 55/23
Amtsgericht Kleve, 28.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 55/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5383 eingetragenen Ladocsi & Team Heizungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Inneboltstraße 103, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Gesch…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 55/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5383 eingetragenen Ladocsi & Team Heizungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Inneboltstraße 103, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Jan Theo Baumann, Nassauerallee 57, 47533 Kleve
ist am 04.04.2024 bei Gericht die Anzeige des vorläufigen Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
39 IN 55/23
Amtsgericht Kleve, 15.04.2024
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