Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Laecarr GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Osnabrücker Str. 158, 49479 Ibbenbüren
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 13564
EUID
DER2706.HRB13564
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
85 IN 9/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung / Beschlussfassung
27.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
-Betrieb von Tankstellen, -Betrieb von gastronomischen Lieferdiensten, -Fahrzeughandel- und vermietung, -Serienfertigung von Fahrzeugen, -Onlinevertrieb.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laecarr GmbH ist eröffnet. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 InsO fortgeführt. Ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters ist auf den 27.03.2025 bestimmt. Gegenstand der Beschlussfassung ist ein Vergleich des Insolvenzverwalters mit dem Geschäftsführer Ralf Heft vom 23.12.2024, gegengezeichnet am 15.01.2025, über die Geschäftsführerhaftungsansprüche gemäß § 15 b InsO. Die Vergleichssumme beträgt 10.000,00 EUR, zahlbar auch in monatlichen Raten von 300,00 EUR. Spätestens am 27.03.2025 müssen die Stellungnahmen der Gläubiger bei Gericht eingehen. Gehen bis zu diesem Stichtag keine schriftlichen Äußerungen stimmberechtigter Gläubiger ein, gilt die Zustimmung zur besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 9/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13564 eingetragenen Laecarr GmbH, Osnabrücker Str. 158, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Heft, Lünort 26, 49586 Neuenkirchen
Ve…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 9/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13564 eingetragenen Laecarr GmbH, Osnabrücker Str. 158, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Heft, Lünort 26, 49586 Neuenkirchen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Klages und Kollegen, Stüvestraße 42, 49076 Osnabrück
wird Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§ 5 InsO)
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Vergleich des Insolvenzverwalters mit dem Geschäftsführer Ralf Heft vom 23.12.2024, gegengezeichnet durch den Insolvenzverwalter am 15.01.2025, über die Geschäftsführerhaftungsansprüche gem. § 15 b InsO, Vergleichssumme: 10.000,00 EUR, wobei diese auch in monatlichen Raten von 300,00 EUR gezahlt werden kann
bestimmt auf den 27.03.2025
Spätestens an diesem Tag müssen die Stellungnahmen der Gläubiger bei Gericht eingehen.
Der Antrag des Verwalters auf Einberufung der Gläubigerversammlung nebst Ablichtung des Vergleichs vom 13.12.2024/15.01.2025 liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstraße 2, 48145 Münster, Raum 212 B, aus.
Gehen bis zum Stichtag am 27.03.2025 keine schriftlichen Äußerungen stimmberechtigter Gläubiger ein (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zur besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
85 IN 9/23
Amtsgericht Münster, 27.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 9/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13564 eingetragenen Laecarr GmbH, Osnabrücker Str. 158, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Heft, Lünort 26, 49586 Neuenkirchen
wi…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 9/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13564 eingetragenen Laecarr GmbH, Osnabrücker Str. 158, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Heft, Lünort 26, 49586 Neuenkirchen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 6 bis 12 werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 212 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
85 IN 9/23
Amtsgericht Münster, 17.07.2026
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