Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hirsch Natur GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Königstraße 43, 48366 Laer
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 13099
EUID
DER2706.HRB13099
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
85 IN 16/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.02.2025 , 11:21 Uhr
Eröffnung
01.04.2025 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.05.2025
Berichtstermin
13.06.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
13.06.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungsstichtag
19.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Verkauf von Strumpf- und Strickwaren und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Münster hat am 27.02.2025 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirsch Natur GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dirk Hofschulte zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.04.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden, basierend auf einem Antrag der Schuldnerin vom 26.02.2025. Rechtsanwalt Dirk Hofschulte ist zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 23.05.2025 anmelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 13.06.2025 angesetzt. Auf dieser Versammlung werden unter anderem über den Fortgang des Verfahrens, die Veräußerung des Unternehmens sowie die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beschlossen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirsch Natur GmbH ist am 01.04.2025 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag vom 26.02.2025. Zuvor waren bereits am 27.02.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirsch Natur GmbH ist am 01.04.2025 um 07:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag vom 26.02.2025. Zuvor waren bereits am 27.02.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dirk Hofschulte zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 23.05.2025. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist für den 13.06.2025 um 10:00 Uhr angesetzt. In einer späteren Bekanntmachung vom 18.08.2026 wird die Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen (lfd. Nr. 46-55) im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 19.10.2026 festgelegt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 16/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13099 eingetragenen Hirsch Natur GmbH, Königstr. 43, 48366 Laer, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Brüggemann-Heuser, Hanseller Str.…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 16/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13099 eingetragenen Hirsch Natur GmbH, Königstr. 43, 48366 Laer, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Brüggemann-Heuser, Hanseller Str. 55, 48268 Greven
ist am 27.02.2025, um 11:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
85 IN 16/25
Amtsgericht Münster, 27.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 16/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13099 eingetragenen Hirsch Natur GmbH, gegründet am 26.11.2020, Königstr. 43, 48366 Laer, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Brüggemann-Heuser, Hanseller Str. 55, 48268 …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 16/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13099 eingetragenen Hirsch Natur GmbH, gegründet am 26.11.2020, Königstr. 43, 48366 Laer, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Brüggemann-Heuser, Hanseller Str. 55, 48268 Greven
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2025, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten, Telefon: 02572/875-0, Fax: 0257287536.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Freitag, 13.06.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens im Ganzen an eine Auffanggesellschaft zum Erwerb der Vermögensgegenstände der o. a. Schuldnerin im Wege der übertragenden Sanierung, ggf. auch an nahestehende Personen
- Zustimmung zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen oder auch anderen Ansprüchen gegen die Gesellschafterin/Geschäftsführerin mit der Berechtigung, auf die Geltendmachung zu verzichten oder auch vergleichsweise zu erledigen.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 212 B niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
85 IN 16/25
Münster, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 16/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13099 eingetragenen Hirsch Natur GmbH, Königstr. 43, 48366 Laer, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Brüggemann-Heuser, Hanseller Str. 55, 48268…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 16/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 13099 eingetragenen Hirsch Natur GmbH, Königstr. 43, 48366 Laer, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Brüggemann-Heuser, Hanseller Str. 55, 48268 Greven
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 46-55 werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
19.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 212 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
85 IN 16/25
Amtsgericht Münster, 18.08.2026
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