Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 6486
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Insolvenzprofil
Lambert GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Konstantinstraße 303, 41238 Mönchengladbach
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 6486
EUID
DER1504.HRB6486
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
20 IN 66/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr
Rolle
Insolvenzverwalter (bisheriger Sachwalter)
Adresse
Heinz-Nixdorf-Straße 20, 41179 Mönchengladbach
Termine & Fristen
Aufhebung Eigenverwaltung
30.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Groß- und Einzelhandel mit Erzeugnissen des Kunsthandwerks, Einrichtungsgegenständen und sonstiger Waren und Dienstleistungen sowie die Herstellung solcher Erzeugnisse und Einrichtungsgegenstände. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lambert GmbH ist Gegenstand dieses Beschlusses des Amtsgerichts Mönchengladbach. Zuvor war im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens ein Sachwalter bestellt worden. Das Amtsgericht hat nun die Anordnung der Eigenverwaltung mit Ablauf des 30.06.2026 aufgehoben, da die Erreichung des Sanierungsziels als aussichtslos erwiesen ist. Zum Insolvenzverwalter wurde der bisherige Sachwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, ernannt. Ab sofort sind Forderungen bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten. Mitteilungen über Sicherungsrechte haben ebenfalls direkt beim Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 66/25
20 IN 66/25
AMTSGERICHT MÖNCHENGLADBACH
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 6486 eingetragenen Lambert GmbH, Konstantinstr. 303, 41238 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch de…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 66/25
20 IN 66/25
AMTSGERICHT MÖNCHENGLADBACH
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 6486 eingetragenen Lambert GmbH, Konstantinstr. 303, 41238 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ole Franke, Prälat-Michael-Höck-Str. 14, 85354 Freising
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Niemeyer Lißner Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Postfach 4080, 49030 Osnabrück
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin mit Ablauf des 30.06.2026 aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
Die Erreichung des Eigenverwaltungsziels, insbesondere eine angestrebte Sanierung, hat sich als aussichtslos erwiesen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt der bisherige Sachwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Heinz-Nixdorf-Straße 20, 41179 Mönchengladbach.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
20 IN 66/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 30.06.2026
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