Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Land, Thomas
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Bayern
Adresse
Äußere Löwenstr. 2, 96052 Bamberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bamberg HRA 12049
EUID
DED4201V.HRA12049
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 133/23
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Frist zur Versagung der Restschuldbefreiung
06.07.2026
Beschluss Restschuldbefreiung erteilt
09.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Land ist eröffnet. Der Schuldner ist Inhaber der Brauerei und Gaststätte Landwinkl Bräu sowie der live promotions Inh. T. Land e.K. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. Den Insolvenzgläubigern wird im schriftlichen Verfahren Gelegenheit gegeben, bis zum 06.07.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen. Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird. Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden. Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Thomas Land ist eröffnet. Der Schuldner ist Inhaber der Brauerei und Gaststätte Landwinkl Bräu sowie der live promotions Inh. T. Land e.K., die im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg unter HRA 12049 eingetragen ist. Die Verfahrensbevollmächtigten sind die Rec…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Thomas Land ist eröffnet. Der Schuldner ist Inhaber der Brauerei und Gaststätte Landwinkl Bräu sowie der live promotions Inh. T. Land e.K., die im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg unter HRA 12049 eingetragen ist. Die Verfahrensbevollmächtigten sind die Rechtsanwälte Raab & Kollegen. Zunächst wurde den Insolvenzgläubigern Gelegenheit gegeben, bis zum 06.07.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist hat das Gericht über die Erteilung der Restschuldbefreiung entschieden. Mit Beschluss vom 09.07.2026 ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt worden. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 133/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Land Thomas, geboren am 01.06.1973, Siechenstraße 37b, 96052 Bamberg
Inhaber der Brauerei und Gaststätte Landwinkl Bräu, Siechenstraße 24, 96052 Bamberg
Inhaber der live promotions Inh. T. Land e.K., Äußere Löwenstraße 2, 96052 Bamberg, Registergericht: Amtsger…
IN 133/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Land Thomas, geboren am 01.06.1973, Siechenstraße 37b, 96052 Bamberg
Inhaber der Brauerei und Gaststätte Landwinkl Bräu, Siechenstraße 24, 96052 Bamberg
Inhaber der live promotions Inh. T. Land e.K., Äußere Löwenstraße 2, 96052 Bamberg, Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRA 12049
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Raab & Kollegen, Friedrichstraße 15, 96047 Bamberg, Gz.: 23/000138 RW/ha
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Beschluss:
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1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 06.07.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
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Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 133/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Land Thomas, geboren am 01.06.1973, Siechenstraße 37b, 96052 Bamberg
Inhaber der Brauerei und Gaststätte Landwinkl Bräu, Siechenstraße 24, 96052 Bamberg
Inhaber der live promotions Inh. T. Land e.K., Äußere Löwenstraße 2, 96052 Bamberg, Registergericht: Amtsger…
IN 133/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Land Thomas, geboren am 01.06.1973, Siechenstraße 37b, 96052 Bamberg
Inhaber der Brauerei und Gaststätte Landwinkl Bräu, Siechenstraße 24, 96052 Bamberg
Inhaber der live promotions Inh. T. Land e.K., Äußere Löwenstraße 2, 96052 Bamberg, Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRA 12049
- Schuldner -
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Beschluss:
1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 09.07.2026
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