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Insolvenzprofil
Landfleischerei Bendig GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 16395
EUID
DEG1312.HRB16395
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 516/18
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner
Adresse
Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
Termine & Fristen
Schlusstermin
15.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Landfleischerei Bendig GmbH ist eröffnet. Die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner ist bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden die Vergütungen der Verwalterin sowohl im Eröffnungsverfahren als auch abschließend neu festgesetzt. Die Insolvenzmasse wird im Verfahren mit 129.622,59 EUR angegeben. Der Wert des Vermögens während des Eröffnungsverfahrens betrug 85.792,85 EUR. Das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam aus. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 105.950,79 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 63.631,08 EUR zur Verfügung, wovon noch die Verfahrenskosten in Abzug zu bringen sind. Der Schlusstermin zur ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist auf den 15. August 2025 bestimmt. Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Landfleischerei Bendig GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 16395 P), Albrechtstraße 1, 15831 Mahlow, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Astrid Bendig, Trebbiner Straße 17, 15831 Mahlow
- Verfahrensbevollmächtigte: Rech…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Landfleischerei Bendig GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 16395 P), Albrechtstraße 1, 15831 Mahlow, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Astrid Bendig, Trebbiner Straße 17, 15831 Mahlow
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gronvald, Lietzenburger Straße 75, 10719 Berlin - wurden die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin neu festgesetzt.
Gründe:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin beantragte mit Schreiben vom 20. September 2024 eine ergänzende Vergütungsfestsetzung für ihre Tätigkeit. Durch die erfolgte Gegenüberstellung der Rahmen der Schlussrechnungslegung tatsächlich erzielten Werten mit dem im Masserverzeichnis prognostizierten Werten, liegt eine Abweichung von über 20 % vor. Demzufolge kann die vorläufige Insolvenzverwalterin ihren Vergütungsantrag entsprechend ergänzen, § 63 Abs.3 Satz 4 InsO. Der Wert des Vermögens auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat, beträgt nunmehr 85.792,85 €. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
35 IN 516/18, Amtsgericht Potsdam, 9. Juli 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Landfleischerei Bendig GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 16395 P), Albrechtstraße 1, 15831 Mahlow, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Astrid Bendig, Trebbiner Straße 17, 15831 Mahlow
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gronvald, Lietzenburger Straße 75,…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Landfleischerei Bendig GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 16395 P), Albrechtstraße 1, 15831 Mahlow, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Astrid Bendig, Trebbiner Straße 17, 15831 Mahlow
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gronvald, Lietzenburger Straße 75, 10719 Berlin - wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 15. August 2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 9. Juli 2025, 35 IN 516/18
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Landfleischerei Bendig GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 16395 P), Albrechtstraße 1, 15831 Mahlow, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Astrid Bendig, Trebbiner Straße 17, 15831 Mahlow
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gronvald, Lietzenburger Straße 75,…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Landfleischerei Bendig GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 16395 P), Albrechtstraße 1, 15831 Mahlow, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Astrid Bendig, Trebbiner Straße 17, 15831 Mahlow
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gronvald, Lietzenburger Straße 75, 10719 Berlin -
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 35 IN 516/18 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 105.950,79 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 63.631,08 EUR zur Verfügung, wovon noch die Verfahrenskosten gem. § 54 InsO in Abzug zu bringen sind. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Landfleischerei Bendig GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 16395 P), Albrechtstraße 1, 15831 Mahlow, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Astrid Bendig, Trebbiner Straße 17, 15831 Mahlow
- Verfahrensbevollmächtigte: Rech…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Landfleischerei Bendig GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 16395 P), Albrechtstraße 1, 15831 Mahlow, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Astrid Bendig, Trebbiner Straße 17, 15831 Mahlow
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gronvald, Lietzenburger Straße 75, 10719 Berlin - wurde die Vergütung der Verwalterin Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat die Verwalterin einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 129.622,59 EUR.
Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von 25% für die Forderungsprüfung / Aktivprozesse / Finanzgerichtsverfahren festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV a.F. Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf die Verwalterin gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 23 Zustellungen gewährt. Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
35 IN 516/18, Amtsgericht Potsdam, 9. Juli 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Landfleischerei Bendig GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 16395 P), Albrechtstraße 1, 15831 Mahlow, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Astrid Bendig, Trebbiner Straße 17, 15831 Mahlow
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gronvald, Lietzenburger Straße 75,…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Landfleischerei Bendig GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 16395 P), Albrechtstraße 1, 15831 Mahlow, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Astrid Bendig, Trebbiner Straße 17, 15831 Mahlow
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Gronvald, Lietzenburger Straße 75, 10719 Berlin - wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 11. November 2024 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 7. Oktober 2024, 35 IN 516/18
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