Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Zimmerei und Hausbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 7510
EUID
DEG1309.HRB7510
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 5/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Adresse
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Termine & Fristen
Beschlussdatum
07.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SFU Buchhaltungs- und Büroservice GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Peter Josef Ben Driss, ist beim Amtsgericht Neuruppin anhängig. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Laboga als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Vermögen des Schuldners wurde für die Vergütungsbestimmung mit 11.131,32 EUR angesetzt. Es wurde die Mindestvergütung gemäß § 11 InsVV festgesetzt. Die Auslagen gemäß § 8 InsVV sowie die Umsatzsteuer wurden ebenfalls festgelegt. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt bzw. nicht übersteigt. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SFU Buchhaltungs- und Büroservice GmbH, früher firmierend unter Zimmerei und Hausbau GmbH Schneider-Schädlich (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 7510 NP), Geschäftszweig: Büro- und Buchhaltungsservice, vorher Errichtung…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SFU Buchhaltungs- und Büroservice GmbH, früher firmierend unter Zimmerei und Hausbau GmbH Schneider-Schädlich (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 7510 NP), Geschäftszweig: Büro- und Buchhaltungsservice, vorher Errichtung, der Umbau und die Sanierung von Gebäuden einschließlich aller in dem Zusammenhang anfallenden Arbeiten, NeuBerlin 48, 18507 Grimmen, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Josef Ben Driss, Morgensternstraße 29, 12207 Berlin
wird
Herrn Rechtsanwalt Sebastian Laboga,
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24,
10785 Berlin
vorläufiger Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Entgelt wie folgt festgesetzt:
Der Vergütung gemäß § 11 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde das Vermögen in Höhe von 11.131,32 EUR zugrunde gelegt, da sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens hierauf erstreckt und bei Vermögensgegenständen, bei denen Aus- oder Absonderungsrechten bestehen, sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Die Auslagen gemäß § 8 InsVV, zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen, nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurden ebenfalls festgesetzt.
Es wurde die Mindestvergütung festgesetzt.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO).
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 7. Juli 2025
15 IN 5/23
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