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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
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Insolvenzeröffnung
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(1) Gegenstand des Unternehmens ist a) die Förderung des Tier- und Artenschutzes, u.a. durch die Anschaffung, Haltung, Erhaltung und Zucht von Tieren, Haltung und Zurschaustellung bedrohter Tierarten und die Schaffung spezieller Einrichtungen, um den Lebensbedingungen dieser in einer artgerechten Tierhaltung gerecht zu werden, b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, unter anderem durch Maßnahmen einer erlebnisorientierten Natur- und Umweltbildung, sowie durch Vortrags- und Gesprächsveranstaltungen, sowie Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung im Rahmen der Umsetzung des Naturpädagogischen Umweltkonzeptes. Dieses erfolgt in Kooperation mit öffentlichen und privaten Bildungsträgern, die Förderung der Barrierefreiheit, der Inklusion und Therapie Behinderter, insbesondere Sehbehinderter und Blinder, u. a. durch Förderung des direkten Kontaktes zwischen Mensch und Tier, sowie barrierefreie Gestaltung des Parks, Praktika für Behinderten-Einrichtungen im Bereich der Garten- und Tierpflege, spezielle Führungen für Blinde, die Förderung des Gesundheitswesens durch Wissenstransfer in gesundheitlichem Zusammenhang und der Ernährung im Kontext von Flora und Fauna als Therapie, - tiergestützt, insbesondere durch Förderung des direkten Umgangs mit dem Tier, z. B. durch Reiten als heilpädagogisches und therapeutisches Element. Darüber hinaus Förderung von Betätigung und Bewegung unter anderem in floralem Umfeld unter gartentherapeutischen Aspekten. Die Förderung der Gesundheitsvorsorge unter anderem durch Entschleunigung, Entspannung, Erholung unter Berücksichtigung der psychosoziale Bedeutung von Naturerleben für Wohlbefinden und Entwicklung von Kindern und Erwachsenen, durch Förderung von Aktivitäten zu den Schwerpunkten Ernährung, seelische Gesundheit und Bewegung, vorzugsweise im Freien, sowie der Förderung von Aktivitäten zur Entfaltung und Nutzung aller Sinne. Angebot des Aufenthaltes und von Aktivitäten unter anderem durch Kurse und Sport- und Bewegungsangebote, in der entschleunigenden Natur-Umgebung zum wirkungsvollen Training für Körper & Geist und dabei die beruhigende Ausstrahlung der Natur auf sich einwirken zu lassen. c) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, unter anderem durch Kooperationen und Projektarbeiten mit universitären Einrichtungen, z. B. durch Vergabe von Semester- und Projektaufgaben, d) die Förderung von Kunst und Kultur, unter anderem durch Durchführung von inklusiven künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen aller Art, auch in Begegnung und Verbindung mit Kunst und Natur für alle, insbesondere durch: - Lesungen / Vorträge - Aktionskunst in der Einrichtung - Ausstellungen - Konzepte zur Landkultur 05:06 e) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, unter anderem durch berufliche und sprachliche Qualifizierung zur Förderung der Teilhabe aller Menschen und der Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt, insbesondere durch Angebote niedrigschwelliger Berufsausbildungsmöglichkeiten von Migranten, Sprachschulungen in Kooperation und Förderung öffentlicher Einrichtungen, f) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes; durch Kooperationen mit anerkannten Naturschutzverbänden, sowie Stiftungen oder natur- oder umweltschutznahen Einrichtungen. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen, ebenfalls gemeinnützigen Unternehmen zu beteiligen. Erwerbe von Beteiligungen bzw. Gesellschaftsgründungen außerhalb der Gemeinnützigkeit dürfen nicht über den Bereich einer Vermögensverwaltung hinausgehen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Kapitalanteile als solche gesichert sind.
Über das Vermögen der Landpark Lauenbrück gemeinnützige GmbH ist am 01.02.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zuvor war am 16.12.2025 im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Stefan Denkhaus zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ist Rechtsanwalt Stefan Denkhaus nun als Insolvenzverwalter tätig. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 16.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) findet am 27.04.2026 statt. In diesem Termin werden die Gläubiger unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Fragen des Verfahrens entscheiden. Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
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