Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Landschaftsbau Vornholt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 4976
EUID
DER2707.HRB4976
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
79 IN 34/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Dokters
Adresse
Erzweg 2, 48282 Emsdetten
Termine & Fristen
Prüfungstermin
18.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Landschaftsbau Vornholt GmbH ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 79 IN 34/23 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4976 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Christoph Vornholt vertreten. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Stefan Dokters als Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabenbereich sich auf die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen gegenüber der Alleingesellschafterin Vornholt Holding GmbH & Co. KG beschränkt. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Der Prüfungsstichtag für das schriftliche Verfahren ist der 18.08.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftliche Widersprüche gegen die in der Tabelle aufgeführten Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster niedergelegt. Gläubigern, deren Forderungen festgestellt wurden, werden keine Auszüge oder Benachrichtigungen zugesandt. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung als Erinnerung beim Amtsgericht Münster einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 34/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4976 eingetragenen Landschaftsbau Vornholt GmbH, Burdaper Weg 21, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Vornholt, Burdaper Weg 21 a…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 34/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4976 eingetragenen Landschaftsbau Vornholt GmbH, Burdaper Weg 21, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Vornholt, Burdaper Weg 21 a, 46325 Borken
wird Rechtsanwalt Stefan Dokters, Erzweg 2, 48282 Emsdetten, zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen der Schuldnerin gegenüber der Alleingesellschafterin, der Firma Vornholt Holding GmbH & Co. KG. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
79 IN 34/23
Amtsgericht Münster, 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 34/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4976 eingetragenen Landschaftsbau Vornholt GmbH, Burdaper Weg 21, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Vornholt, Burdaper Weg 21 a…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 34/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4976 eingetragenen Landschaftsbau Vornholt GmbH, Burdaper Weg 21, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Vornholt, Burdaper Weg 21 a, 46325 Borken
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
79 IN 34/23
Amtsgericht Münster, 28.07.2025
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