Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 12692
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Insolvenzprofil
landtechnisches Lohnunternehmen Pieper UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Alte Ziegelei 9, 51588 Nümbrecht
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 12692
EUID
DER3208.HRB12692
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 50/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Amtsantritt Verwalter
04.10.2017
Vergütungsantrag
02.02.2026
Aufhebung
10.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Landwirtschaftliche Dienstleistungen, insbesondere als Lohnunternehmen, Handel mit und Reparatur von landwirtschaftlichen Maschinen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der landtechnisches Lohnunternehmen Pieper UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, übt sein Amt seit dem 04.10.2017 aus. Mit Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 10.04.2026 werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Der Verwalter hat seinen Vergütungsantrag am 02.02.2026 eingereicht. Gegen die Festsetzung ist innerhalb von zwei Wochen die sofortige Beschwerde statthaft.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der landtechnisches Lohnunternehmen Pieper UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 97 IN 50/17 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12692 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Jennifer Manz…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der landtechnisches Lohnunternehmen Pieper UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 97 IN 50/17 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12692 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Jennifer Manz vertreten. Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann ist als Insolvenzverwalter bestellt und übt sein Amt seit dem 04.10.2017 aus. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt; der Antrag hierzu wurde am 02.02.2026 eingereicht. Das Insolvenzverfahren ist mit Beschluss vom 10.07.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 50/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12692 eingetragenen landtechnisches Lohnunternehmen Pieper UG (haftungsbeschränkt), Alte Ziegelei 9, 51588 Nümbrecht, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 50/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12692 eingetragenen landtechnisches Lohnunternehmen Pieper UG (haftungsbeschränkt), Alte Ziegelei 9, 51588 Nümbrecht, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Manz, Am Pfaffenberg 6, 51588 Nümbrecht
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstr. 18, 51643 Gummersbach
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 04.10.2017 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.02.2026 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.
97 IN 50/17
Amtsgericht Bonn, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 50/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12692 eingetragenen landtechnisches Lohnunternehmen Pieper UG (haftungsbeschränkt), Alte Ziegelei 9, 51588 Nümbrecht, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Ma…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 50/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12692 eingetragenen landtechnisches Lohnunternehmen Pieper UG (haftungsbeschränkt), Alte Ziegelei 9, 51588 Nümbrecht, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jennifer Manz, Am Pfaffenberg 6, 51588 Nümbrecht
wird aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Bonn schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
97 IN 50/17
Amtsgericht Bonn, 10.07.2026
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