Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DUNITAL Leben und mehr gemeinnützige GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heussallee 14, 53113 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 21333
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER3201.HRB21333
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 42/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
29.01.2025
Frist zur Stellungnahme
08.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Förderung des Wohlfahrtswesens.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Geschäftstätigkeit
Förderung des Wohlfahrtswesens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DUNITAL Leben und mehr gemeinnützige GmbH, Bonn, ist eröffnet. Das Amtsgericht Bonn hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 08.06.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme bezog sich auf die Schlussrechnung des Verwalters, den Vergütungsantrag des Verwalters sowie das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn aus. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 345.556,57 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 90.221,34 EUR zur Verfügung, wovon gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten abzuziehen sind. Das Verteilungsverzeichnis ist ebenfalls zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DUNITAL Leben und mehr gemeinnützige GmbH ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 96 IN 42/18 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, hat die Schlussrechnung sowie den Vergütungsantrag eingereicht. Das Gericht hat am 13.04.2026 angeordnet,…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DUNITAL Leben und mehr gemeinnützige GmbH ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 96 IN 42/18 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, hat die Schlussrechnung sowie den Vergütungsantrag eingereicht. Das Gericht hat am 13.04.2026 angeordnet, dass die Beteiligten bis zum 08.06.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag und zum Schlussverzeichnis der Forderungen Stellung nehmen können. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn zur Einsicht aus. Am 10.07.2026 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 345.556,57 EUR. Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von 90.221,34 EUR zur Verfügung, wobei noch restliche Masseverbindlichkeiten abgezogen werden müssen. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DUNITAL Leben und mehr gemeinnützige GmbH ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 96 IN 42/18 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, hat seine Tätigkeit seit dem 01.09.2018 ausgeübt. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DUNITAL Leben und mehr gemeinnützige GmbH ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 96 IN 42/18 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, hat seine Tätigkeit seit dem 01.09.2018 ausgeübt. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse erlassen. Am 29.11.2024 ordnete das Gericht die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren an, wobei der Prüfungsstichtag auf den 29.01.2025 festgelegt wurde. Später stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu. Nach Angaben des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO insgesamt 345.556,57 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 90.221,34 EUR zur Verfügung, wobei noch restliche Masseverbindlichkeiten abgezogen werden müssen. Das Verteilungsverzeichnis wurde auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn niedergelegt. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, basierend auf einer Teilungsmasse und unter Berücksichtigung von 48 Gläubigern. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, im schriftlichen Verfahren bis zum 08.06.2026 Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 42/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21333 eingetragenen DUNITAL Leben und mehr gemeinnützige GmbH, Heussallee 14, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Peter Lotz, Gierolstraße 7,…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 42/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21333 eingetragenen DUNITAL Leben und mehr gemeinnützige GmbH, Heussallee 14, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Peter Lotz, Gierolstraße 7, 53127 Bonn
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 345.556,57 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 90.221,34 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
96 IN 42/18
Amtsgericht Bonn, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 42/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21333 eingetragenen DUNITAL Leben und mehr gemeinnützige GmbH, Heussallee 14, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Peter Lotz, Gierolstraße 7,…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 42/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21333 eingetragenen DUNITAL Leben und mehr gemeinnützige GmbH, Heussallee 14, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Peter Lotz, Gierolstraße 7, 53127 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HKF Stoll, Frystatzki & Sozien, Rathausstr. 12, 53225 Bonn
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
08.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
96 IN 42/18
Amtsgericht Bonn, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 42/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21333 eingetragenen DUNITAL Leben und mehr gemeinnützige GmbH, Heussallee 14, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Peter Lotz, Gierolstraße 7,…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 42/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21333 eingetragenen DUNITAL Leben und mehr gemeinnützige GmbH, Heussallee 14, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Peter Lotz, Gierolstraße 7, 53127 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HKF Stoll, Frystatzki & Sozien, Rathausstr. 12, 53225 Bonn
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer XXX EUR
Endbetrag XXX EUR
Der bereits bewilligte Vorschuss ist anzurechnen.
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.09.2018 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens XXX EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse XXX EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXX EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 48 Gläubigern auf XXX EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.01.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch XXX EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .
96 IN 42/18
Amtsgericht Bonn, 10.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 42/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21333 eingetragenen DUNITAL Leben und mehr gemeinnützige GmbH, Heussallee 14, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Peter Lotz, Gierolstraße 7,…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 42/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21333 eingetragenen DUNITAL Leben und mehr gemeinnützige GmbH, Heussallee 14, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Peter Lotz, Gierolstraße 7, 53127 Bonn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.01.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
96 IN 42/18
Amtsgericht Bonn, 29.11.2024
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