Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lang Kurier GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Hauptstraße 35, 86507 Kleinaitingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRB 36425
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DED2102V.HRB36425
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Augsburg
Aktenzeichen
5 IN 832/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Florian Menn
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Berger Allee 7, 86609 Donauwörth
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
15.07.2024
Einwendungsfrist schriftliches Verfahren
21.08.2024
Forderungsanmeldefrist
12.05.2025
Widerspruchsfrist Forderungen
13.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Kurier- & Paketdienste
Geschäftstätigkeit
Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lang Kurier GmbH ist Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO eingetreten, was der Insolvenzverwalter am 15.0
07.2024 angezeigt hat. Die Prüfung der bis zum 12.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 13.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lang Kurier GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Lubomir Lang vertreten. Das Registergericht ist das Amtsgericht Augsburg, Eintragung HRB 36425. Rechtsanwalt Harry Fellmann ist als Verfahrensbevollmächtigter bestellt. Am 15.07.2024 hat der Insolvenzver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lang Kurier GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Lubomir Lang vertreten. Das Registergericht ist das Amtsgericht Augsburg, Eintragung HRB 36425. Rechtsanwalt Harry Fellmann ist als Verfahrensbevollmächtigter bestellt. Am 15.07.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wurden gewöhnliche Insolvenzforderungen, die bis zum 12.05.2025 nachträglich angemeldet wurden (Tabellenblattnummer 24-31), im schriftlichen Verfahren geprüft. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 13.07.2025 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Zudem wurde das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem Vergleich mit dem ehemaligen Gesellschafter und Geschäftsführer Lubomir Lang angeordnet. Einwendungen gegen diese Anordnung konnten bis zum 21.08.2024 erhoben werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lang Kurier GmbH mit Sitz in Kleinaitingen ist beim Amtsgericht Augsburg anhängig (Aktenzeichen 5 IN 832/23). Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Lubomir Lang vertreten. Am 15.07.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lang Kurier GmbH mit Sitz in Kleinaitingen ist beim Amtsgericht Augsburg anhängig (Aktenzeichen 5 IN 832/23). Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Lubomir Lang vertreten. Am 15.07.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt. Am 07.08.2024 ordnete das Gericht ein schriftliches Verfahren zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung an, um über einen Vergleich zur Abgeltung von Ansprüchen gegen den ehemaligen Gesellschafter und Geschäftsführer Lubomir Lang zu entscheiden. Die Frist zur Einwendung gegen diese Anordnung endete am 21.08.2024. Am 13.05.2025 wurde die Prüfung der bis zum 12.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten bis zum 13.07.2025 Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Am 05.10.2026 wurden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Florian Menn festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 19.03.2026. Als unterliegender Vermögenswert wurden 68,32 EUR angesetzt. Die Mindestvergütung sowie die Auslagenpauschale wurden gemäß der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung berechnet, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Der Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gegen die Entscheidung stehen die Rechtsbehelfe der sofortigen Beschwerde oder der Erinnerung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 832/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lang Kurier GmbH, Hauptstraße 35, 86507 Kleinaitingen, vertreten durch den Geschäftsführer Lang Lubomir
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 36425
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fellmann Harry, Kobe…
5 IN 832/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lang Kurier GmbH, Hauptstraße 35, 86507 Kleinaitingen, vertreten durch den Geschäftsführer Lang Lubomir
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 36425
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fellmann Harry, Kobellstraße 5, 80336 München, Gz.: 129/23 F06
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hat der Insolvenzverwalter am 15.07.2024 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 26.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 832/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lang Kurier GmbH, Hauptstraße 35, 86507 Kleinaitingen, vertreten durch den Geschäftsführer Lang Lubomir
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 36425
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fellmann Harry, Kobe…
5 IN 832/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lang Kurier GmbH, Hauptstraße 35, 86507 Kleinaitingen, vertreten durch den Geschäftsführer Lang Lubomir
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 36425
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fellmann Harry, Kobellstraße 5, 80336 München, Gz.: 129/23 F06
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1. Die Prüfung der bis 12.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24 - 31 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 13.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 832/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lang Kurier GmbH, Hauptstraße 35, 86507 Kleinaitingen, vertreten durch den Geschäftsführer Lang Lubomir
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 36425
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fellmann Harry, Kobe…
5 IN 832/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lang Kurier GmbH, Hauptstraße 35, 86507 Kleinaitingen, vertreten durch den Geschäftsführer Lang Lubomir
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 36425
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fellmann Harry, Kobellstraße 5, 80336 München, Gz.: 129/23 F06
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Vergleichs zur Abgeltung der Ansprüche gegen den Gesellschafter/ Geschäftsführer Lubomir Lang zur Beilegung eines Rechtsstreits bzw. zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits mit dem ehemaligen Gesellschafter und Geschäftsführer Lubomir Lang
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.08.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 07.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 832/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lang Kurier GmbH, Hauptstraße 35, 86507 Kleinaitingen, vertreten durch den Geschäftsführer Lang Lubomir
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 36425
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fellmann Harry, Kobe…
5 IN 832/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lang Kurier GmbH, Hauptstraße 35, 86507 Kleinaitingen, vertreten durch den Geschäftsführer Lang Lubomir
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 36425
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fellmann Harry, Kobellstraße 5, 80336 München, Gz.: 129/23 F06
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Florian Menn, Berger Allee 7, 86609 Donauwörth, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 19.03.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 68,32 EUR auszugehen.
Die Mindestvergütung war gemäß §§ 10, 2 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 05.10.2026
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