Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lange, Hartmut
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen
Adresse
Mückenhainer Str. 19, 02923 Kodersdorf
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRA 990
EUID
DEU1104.HRA990
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
557 IN 422/22
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Eröffnung
01.06.2022
Restschuldbefreiung
09.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hartmut Lange ist eröffnet. Die Insolvenzgläubiger sind von der Restschuldbefreiung betroffen, die mit Beschluss vom 09.09.2025 erteilt wurde. Die Eröffnung des Verfahrens erfolgte am 01.06.2022.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 422/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hartmut Lange, geb. 03.10.1953, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf
Inhaber der Hartmut Lange e.K. Spedition, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 990
- ist über die Ert…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 422/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hartmut Lange, geb. 03.10.1953, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf
Inhaber der Hartmut Lange e.K. Spedition, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 990
- ist über die Erteilung der beantragten Restschuldbefreiung zu entscheiden. Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner haben Gelegenheit, schriftlich bis zum 08.09.2025 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens Stellung zu nehmen sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO, § 294 ZPO beim Insolvenzgericht einzureichen.
Der Restschuldbefreiungsantrag, eventuelle weitere Stellungnahmen und Anträge auf Versagung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Frist wird das Gericht über den Antrag entscheiden.
Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 422/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hartmut Lange, geb. 03.10.1953, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf
Inhaber der Hartmut Lange e.K. Spedition, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 990
- wurde die Restsc…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 422/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hartmut Lange, geb. 03.10.1953, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf
Inhaber der Hartmut Lange e.K. Spedition, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 990
- wurde die Restschuldbefreiung mit Beschluss vom 09.09.2025 erteilt.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.06.2022 Insolvenzgläubiger waren, auch wenn sie nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen haben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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