Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lange Haustechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ludwigstr. 5, 34127 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 6808
EUID
DEM1607.HRB6808
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 283/18 h
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Koch
Termine & Fristen
Prüfungstermin
03.04.2024
Schlusstermin
08.10.2025
Aufhebung
20.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Fachbetriebes für sanitäre Anlagen, Heizungen, Bauklempnerei, Badausstattung, Abfluss- und Kanalreinigung.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Haustechnik GmbH wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; der Stichtag hierfür ist der 03.04.2024. Im weiteren Verlauf wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und ein Stichtag für Widersprüche sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis auf den 08.10.2025 bestimmt. Der verfügbare Massebestand für die Schlussverteilung beträgt 211.441,88 EUR (abzüglich Massekosten und -verbindlichkeiten), bei Insolvenzforderungen in Höhe von 226.442,66 EUR. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Koch sind festgesetzt worden. Das Verfahren ist am 20.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 283/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Haustechnik GmbH, Ludwigstraße 5, 34127 Kassel (AG Kassel, HRB 6808), vertr. d.: Kerstin Brehl, Geschäftsführerin der Lange Haustechnik GmbH, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren ange…
666 IN 283/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Haustechnik GmbH, Ludwigstraße 5, 34127 Kassel (AG Kassel, HRB 6808), vertr. d.: Kerstin Brehl, Geschäftsführerin der Lange Haustechnik GmbH, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.04.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 06.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 283/18 h: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Haustechnik GmbH, Ludwigstraße 5, 34127 Kassel (AG Kassel, HRB 6808), vertr. d.: Kerstin Brehl, Geschäftsführerin d. Lange Haustechnik GmbH, ist am 20.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Amtsgericht Kasse…
666 IN 283/18 h: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Haustechnik GmbH, Ludwigstraße 5, 34127 Kassel (AG Kassel, HRB 6808), vertr. d.: Kerstin Brehl, Geschäftsführerin d. Lange Haustechnik GmbH, ist am 20.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Amtsgericht Kassel, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 283/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Haustechnik GmbH, Ludwigstraße 5, 34127 Kassel (AG Kassel, HRB 6808), vertr. d.: Kerstin Brehl, Geschäftsführerin d. Lange Haustechnik GmbH, wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahre…
666 IN 283/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Haustechnik GmbH, Ludwigstraße 5, 34127 Kassel (AG Kassel, HRB 6808), vertr. d.: Kerstin Brehl, Geschäftsführerin d. Lange Haustechnik GmbH, wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 08.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 08.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Haustechnik GmbH, Ludwigstraße 5, 34127 Kassel (AG Kassel, HRB 6808), vertr. d.: Kerstin Brehl, Geschäftsführerin d. Lange Haustechnik GmbH, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 211.441,88 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Haustechnik GmbH, Ludwigstraße 5, 34127 Kassel (AG Kassel, HRB 6808), vertr. d.: Kerstin Brehl, Geschäftsführerin d. Lange Haustechnik GmbH, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 211.441,88 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 226.442,66 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 283/18 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
08.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 283/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Haustechnik GmbH, Ludwigstraße 5, 34127 Kassel (AG Kassel, HRB 6808), vertr. d.: Kerstin Brehl, Geschäftsführerin d. Lange Haustechnik GmbH, sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Koch festgesetzt worden. Gemäß …
666 IN 283/18 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Haustechnik GmbH, Ludwigstraße 5, 34127 Kassel (AG Kassel, HRB 6808), vertr. d.: Kerstin Brehl, Geschäftsführerin d. Lange Haustechnik GmbH, sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Koch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 42 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.04.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 360.995,33 (inkl. Vorsteuern) EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Auf Grund der seitens des Insolvenzverwalters im Bereich Vermögensermittlung und auf Grund der fehlenden Auskunftsperson geleisteten Mehrarbeit sowie unter Berücksichtigung der Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters (Abschlag 8%) und dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens ist eine Erhöhung der Regelvergütung um 42% angemessen und gerechtfertigt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 212,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 76 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 08.08.2025
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